Vom 7. bis zum 10. Oktober 2024 waren Richterinnen und Richter des Berufungsgerichts Kiew zu Gast am Oberlandesgericht Oldenburg. Nachdem die Arbeitstreffen in den letzten Jahren corona- und kriegsbedingt nur im online-Format abgehalten werden konnten, zeigte sich die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Anke van Hove, außerordentlich erfreut, acht ukrainische Kolleginnen und Kollegen nunmehr wieder persönlich in Oldenburg begrüßen zu dürfen.

Der partnerschaftliche Austausch des Oberlandesgerichts Oldenburg mit dem Berufungsgericht Kiew hat bereits gute Tradition. So hat den Grundstein für den Arbeitsbesuch der Kiewer Richter das Mitte 2014, nach den Ereignissen auf dem „Maidan“ initiierte Projekt „Rechtsstaatsförderung Ukraine“ der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) gelegt. Dabei unterstützt die IRZ im Auftrag der Bundesregierung Partnerstaaten bei der Reformierung ihrer Rechts- und Justizsysteme.

In diesem Jahr standen neben einem abwechslungsreichen Rahmenprogramm – wie etwa dem Besuch der Gedenkstätte in Esterwegen und einer strafrechtlichen Hauptverhandlung – wieder diverse Fachgespräche im Vordergrund. Dabei traten die Kolleginnen und Kollegen beider Gerichte in einen regen Austausch über Schwerpunktthemen wie die Digitalisierung der Justiz, die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, den Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die Entscheidungsfindung der nationalen Gerichte sowie die Gewalt in Beziehungen und Gewaltschutz.

Im kommenden Jahr soll der fachliche Austausch wenn möglich fortgesetzt und die enge Zusammenarbeit zwischen dem Berufungsgericht Kiew und dem Oberlandesgericht Oldenburg weiter vertieft werden.

(c) OLG Oldenburg, 14.10.2024

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