An ausgewählten Amtsgerichten sollen künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/13082), der im Gerichtsverfassungsgesetz dafür die Voraussetzungen schaffen soll, will der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, in erster Lesung beraten.

Die Regelungen des Entwurfs umfassen die Voraussetzungen für das Online-Verfahren, ein digitales Eingabesystem sowie eine Kommunikationsplattform. Die Auswahl der teilnehmenden Gerichte soll von den Ländern auf dem Verordnungswege vorgenommen werden können. Gegenstand von Online-Verfahren soll auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten beschränkt werden, in denen eine Geldsumme geltend gemacht wird, die den Betrag nach Paragraf 23 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht übersteigt. Aktuell liegt dieser Betrag bei 5.000 Euro.

Die Bundesregierung begründet das Vorhaben damit, dass die weitere Digitalisierung der Justiz eine „wesentliche Voraussetzung“ für einen „zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat“ sei. „Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll daher Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen“, heißt es weiter. Die Arbeit an den Gerichten solle so zudem moderner und effizienter gestaltet werden: „Eine ressourcenschonende Bearbeitung soll dabei im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden.“

Als Herausforderung benennt die Bundesregierung in dem Entwurf, „dass die technische Landschaft der Justiz mit ihren föderalen Strukturen heterogene Anforderungen mit sich bringt“. Folglich sollen daher in einem Erprobungszeitraum „Freiräume“ geschaffen werden, „um in einem begrenzten Anwendungsbereich bundeseinheitlich und zeitlich befristet neue Verfahrensabläufe und moderne Technologien zu erproben und so die fortschreitende Modernisierung des Zivilprozesses zu unterstützen“. Damit greife der Entwurf „das Instrument der sogenannten Reallabore auf, mit denen Test- und Experimentierräume zur Erprobung neuer Technologien unter realen Bedingungen mit dem Ziel eines regulatorischen Erkenntnisgewinns geschaffen werden“, heißt es weiter.

Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Die Stellungnahme der Länderkammer liegt noch nicht vor.

(c) HiB Nr. 662, 08.10.2024

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