Zum 01.10.2024 trat eine Änderung der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) in Kraft, die die Zuständigkeit des Landgerichts Bamberg für Strafsachen erweitert und damit den Justizstandort Bamberg erheblich aufwertet.
Alle Anklagen, die von der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) erhoben werden, werden nunmehr vor dem Landgericht Bamberg verhandelt. Dies galt bereits seit dem Jahr 2022 für den Großteil der Verfahren, in denen die ZCB die Ermittlungen führte, durch die Änderung der GZVJu wurde die Zuständigkeit jedoch auch um Cybercrimesachen, die zugleich Wirtschaftsstrafsachen sind, erweitert. Die ZCB wiederum ist seit dem 01.01.2015 bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität, was ab dem 01.08.2018 auch für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität galt.
Zur Bewältigung des neuen Aufgabenfeldes wurde am Landgericht Bamberg zeitgleich eine 5. Strafkammer errichtet, der unter anderem die neu eingehenden Wirtschaftscybercrimesachen zugewiesen sind. Eigens aufgrund der Sonderstellung des Landgerichts innerhalb von Bayern existierte bereits zuvor eine 4. Strafkammer, die die Verfahren, in denen bisher die Anklage von der Zentralstelle Cybercrime Bayern erhoben wurde, verhandelte. Damit widmen sich ab dem 01.10.2024 zwei spezialisierte Strafkammern des Landgerichts Bamberg in erster Linie herausgehobenen Strafverfahren, in denen das Internet als Tatmittel eingesetzt wurde (beispielsweise Betreiben von Darknet-Foren oder professionellen sogenannten Fake-Shops, Betrug auf sogenannten Cybertrading- Plattformen).
Durch die Zuständigkeitskonzentration haben nunmehr nicht nur die die Ermittlungen leitende Strafverfolgungsbehörde ZCB, sondern auch das hierfür zuständige Gericht ihren Sitz in Bamberg.
(c) LG Bamberg, 04.10.2024