Frau Dr. Baumann wurde 1978 in Dresden geboren. Nach Absolvierung beider juristischer Staatsexamen begann sie ihre Laufbahn 2004 als Richterin auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz und dem Verwaltungsgericht Chemnitz. Im Jahr 2007 wurde sie im Lebenszeitverhältnis zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz ernannt. In den Jahren 2007 bis 2008 sowie 2011 bis 2012 war Frau Dr. Baumann im Wege der Abordnung bei der Staatsanwaltschaft Dresden tätig. Im Oktober 2012 wurde sie zur Richterin kraft Auftrags am Sozialgericht Dresden ernannt; diese Tätigkeit übte sie bis Ende 2017 aus. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit in den Jahren 2014 bis 2016 durch eine Tätigkeit als Referentin im Staatsministerium der Justiz. Im Anschluss an die Tätigkeit beim Sozialgericht Dresden war Frau Dr. Baumann bis Anfang 2020 bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden tätig. Währenddessen wurde sie 2018 an die Staatsanwaltschaft Dresden versetzt, wo Frau Dr. Baumann 2021 zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin ernannt wurde. Im Oktober 2022 erfolgte sodann die Ernennung zur Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft. Als Direktorin des Arbeitsgerichts in Dresden folgt Frau Dr. Baumann im Amt auf Herrn Ulrich Busch, der mit Ablauf des 30. September 2023 in den Ruhestand getreten ist. Am Arbeitsgericht Dresden sind derzeit 22 Bedienstete tätig, darunter sieben Richterinnen und Richter.
(c) SMJusDEG, 30.09.2024