Wohl wegen der angespannten Haushaltslage will Schleswig-Holstein sämtliche Arbeits- und Sozialgerichte schließen und an einem Standort konzentrieren. Nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird damit allerdings am falschen Ende gespart.
„Der Zugang zum Recht darf nicht vom Geldbeutel eines Landes abhängen“ so Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK. „Gerade im Arbeits- und Sozialrecht, das so viele Bürgerinnen und Bürger betrifft, muss die räumliche Nähe des zuständigen Gerichts gewährleistet bleiben. Den Rückzug aus der Fläche lehnen wir ab. Der Rechtsstaat muss präsent bleiben! Wenn wir hier anfangen, wo soll das enden?“.
Scharf kritisiert die BRAK auch den Umstand, dass die Landesregierung vor der Entscheidung nicht das Gespräch mit der Anwaltschaft gesucht hat.
Auch Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sicherung des Rechtsstaates ist empört: „Das werden wir Schleswig-Holstein so nicht durchgehen lassen! Denn die Anwaltschaft ist dem Rechtsstaat auf besondere Weise verpflichtet. Als Organe der Rechtspflege sind wir berufen, unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat zu schützen und zu verteidigen. Auch gegen rechtsstaatsfeindliche Sparmaßnahmen und Abschaffung von Gerichtsstandorten!“
Ebenso entsetzt ist der Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt und Notar a.D. Jürgen Doege, dem die Pläne unbekannt waren: „Ich bin völlig überrascht und sehr befremdet, insbesondere auch darüber, dass unsere Kammer nicht vorab angehört wurde. Die Gerichtsbarkeit kann kein Profitcenter sein und der Abbau von Gerichten, die insbesondere für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind, wird dazu führen, dass die Politikverdrossenheit weiter zunimmt.“
(c) BRAK, 26.09.2024