Der Rechtsausschuss hat am Mittwochvormittag den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof“ (20/8762) beschlossen. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke, bei Gegenstimmen der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Zuvor hatte der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen. Die abschließende Beratung des Entwurfs im Bundestag ist am Donnerstag, 26. September vorgesehen.

Ziel des mit dem Entwurf einzuführenden Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof ist es, Zivilgerichte in Massenverfahren zu unterstützen. Der Bundesgerichtshof soll Leitentscheidungen auch dann treffen dürfen, „wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt“, heißt es in der Vorlage. „Die Leitentscheidung entfaltet dabei keinerlei formale Bindungswirkung und hat auch keine Auswirkungen auf das der Leitentscheidung zugrunde liegende konkrete Revisionsverfahren, dient jedoch den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und Orientierung dafür, wie die Entscheidung der Rechtsfragen gelautet hätte“, führt die Bundesregierung aus. Die Bundesregierung erwartet, dass diese Leitentscheidung für „Rechtssicherheit bei Betroffenen und Rechtsanwendern“ sorgen und dazu beitragen werde, die Gerichte von weiteren Klagen zu entlasten.

Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderung an dem Entwurf bezieht sich auf die Aussetzung von Verfahren. Gerichte sollen danach ohne Zustimmung der Beteiligten solche Verfahren aussetzen dürfen, „deren Entscheidung von Rechtsfragen abhängt, die den Gegenstand eines bei dem Revisionsgericht anhängigen Leitentscheidungsverfahrens bilden“. Im Regierungsentwurf war die Zustimmung der Parteien als Voraussetzung genannt. Widerspricht eine der Parteien der Aussetzung mit triftigen Gründen, hat laut Änderungsantrag eine Aussetzung zu unterbleiben.

Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion fand im Ausschuss keine Mehrheit. Darin übt die Fraktion Kritik am Leitentscheidungsverfahren und fordert weitergehende Änderungen, etwa ein Vorabentscheidungsverfahren oder eine Ausweitung der Sprungrevision.

(c) HiB Nr. 625, 25.09.2024

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