Gegen einen 23 Jahre alten Mann, der am 2. Februar 2024 einen damals 30-jährigen aus mutmaßlich antisemitischen Motiven in Berlin-Mitte attackiert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun wegen gefährlicher Körperverletzung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am 2. Februar 2024 soll der Angeschuldigte den Geschädigten, den er aus universitärem Kontext kennt, in einer Bar angetroffen haben. Der Angeschuldigte soll dem Geschädigten sodann aus der Bar gefolgt sein, um den Geschädigten auf eine frühere Auseinandersetzung an der Universität im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt zur Rede zur stellen. Das politische Engagement des jüdischen Geschädigten im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf die israelische Bevölkerung war laut Anklage ausschlaggebend für den körperlichen Angriff. Der Angeschuldigte soll hierbei dem Geschädigten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser das Gleichgewicht verlor. Den Versuch sich wiederaufzurichten, soll der kampfsporterfahrene Angeschuldigte durch einen Tritt ins Gesicht unterbunden haben. Der Geschädigte soll dadurch eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung erlitten haben, die einen viertägigen Krankenhausaufenthalt erforderlich machte.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 24.09.2024

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