Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben 47 in Deutschland gehostete Exchange Services abgeschaltet, die für kriminelle Zwecke genutzt wurden. Es handelte sich um Plattformen, auf denen herkömmliche Währungen und Kryptowährungen umgetauscht werden konnten.
Den Betreibern der nun abgeschalteten Exchange-Services wird vorgeworfen, bewusst durch mangelhafte Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung (sog. Know-Your-Customer-Prinzip) in großem Stil die Herkunft kriminell erlangter Gelder verschleiert und sich somit der Geldwäsche und dem Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet gemäß §§ 127, 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 StGB strafbar gemacht zu haben.
Konkret ermöglichten die Exchange-Services Tauschgeschäfte ohne Durchlaufen eines Registrierungsprozesses und ohne Prüfung von Identitätsnachweisen (sog. Know-Your-Customer-Prinzip). Das Angebot war darauf gerichtet, schnell, einfach und anonym Kryptowährungen in andere Krypto- oder digitale Währungen zu tauschen, um so deren Herkunft zu verschleiern.
Exchange-Services, die solche anonymen Finanztransaktionen und somit Geldwäsche ermöglichen, stellen einen der relevantesten Bausteine in der kriminellen Wertschöpfungskette des Phänomenbereichs Cybercrime dar. Unter den Nutzern befinden sich Ransomware-Gruppierungen, Darknet-Händler und Botnetz-Betreiber, die über solche Dienste erpresstes Lösegeld oder andere Taterträge in den regulären Währungskreislauf einbringen, um das kriminell erlangte Geld verwerten zu können.
Im Zuge der Maßnahmen konnten BKA und ZIT sowohl umfangreiche Nutzer- als auch Transaktionsdaten von den abgeschalteten Exchange-Services sicherstellen. Diese Daten stellen wertvolle Ermittlungsansätze bei der Bekämpfung von Cybercrime dar.
Weitere Informationen zu den sichergestellten Plattformen sind auf der Webseite https://www.finalexchange.de zu finden. Diese richtet sich gezielt an die kriminellen Nutzer der nun abgeschalteten Exchange-Services.
Darüber hinaus sind auf der BKA-Webseite Hintergrundinformationen unter folgendem Link abrufbar: www.bka.de/finalexchange
Um der Cyberkriminalität nachhaltig zu begegnen, sind personelle Ermittlungen, also die Identifizierung und erfolgreiche Verfolgung von Straftätern, ein wichtiger und effektiver Ansatz. Da sich Cyberkriminelle jedoch oftmals im Ausland aufhalten und von einigen Ländern geduldet oder sogar geschützt werden, bleiben sie für die deutschen Strafverfolgung oftmals unerreichbar.
Daher sind die Maßnahmen der deutschen Strafverfolgungsbehörden ebenfalls darauf ausgerichtet, die Infrastruktur der Cyberkriminellen zu schwächen und zu zerschlagen. Durch diesen Infrastrukturansatz konnten der Underground Economy in jüngster Vergangenheit teils beträchtliche Finanzmittel entzogen werden. Außerdem wurden IT-Systeme und Daten sichergestellt, die zu weiteren Ermittlungsansätzen geführt haben.
So ist es 2023 etwa gelungen, die Serverinfrastruktur des weltweit umsatzstärksten Krypto-Mixers im Darknet, ChipMixer, zu beschlagnahmen und umgerechnet rund 90 Millionen Euro sicherzustellen. Darüber hinaus wurde die Infrastruktur mehrerer krimineller Marktplätze beschlagnahmt – darunter Kingdom Market. Zudem konnte die Schadsoftware Qakbot in 2023 und Emotet in 2021 vom Netz genommen werden. Beide zählten zu den Top-Bedrohungen aus dem Cyberraum und verursachten weltweit Schäden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. 2024 richtete sich die internationale Operation „Endgame“ gegen gleich sechs der größten Schadsoftware-Familien und richtete sich gegen deren Infrastrukturen, konkrete Akteure und ihre Finanzmittel.
(c) BKA, 19.09.2024