Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), hat heute (13. September 2024) beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hof Haftbefehl gegen einen 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen erwirkt.
Der Beschuldigte ist der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB) dringend verdächtig. In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Kurz vor dem 10.09.2024 beschaffte sich der Beschuldigte zwei etwa 40 cm lange Macheten. Mit Hilfe dieser Waffen plante er in der Innenstadt von Hof insbesondere Soldaten der Bundeswehr, die dort ihre Mittagspause verbrächten, anzugreifen und möglichst viele von diesen zu töten. Durch die Tat wollte der Beschuldigte Aufsehen erregen und in der Bevölkerung ein Gefühl der Verunsicherung hervorrufen.
Der Beschuldigte wurde durch die Generalsstaatsanwaltschaft München in Zusammenarbeit mit der KPI (Z) Oberfranken bereits am 12. September 2024 vorläufig festgenommen und heute Morgen (13. September 2024) dem Ermittlungsrichter des Amtsgericht Hof vorgeführt und der beantragte Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt.
(c) GenStA München, 13.09.2024