Nach der Kollision eines Schiffes mit der Elsflether Eisenbahnbrücke hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage gegen den Kapitän erhoben. 

Dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, das von ihm geführte Schiff am 25.02.2024 infolge der Missachtung von Sicherheits- und Verkehrsregeln in die Brücke gesteuert zu haben. Das unter niederländischer Flagge fahrende Schiff soll in der Nacht den Querträger der Überführung gerammt haben. Durch den Aufprall wurde das Drehlager beschädigt sowie die Gleise und das Fundament der Brücke verschoben. Als Folge musste die Brücke aufgrund der umfangreichen Schäden abgebaut werden. 

Das Amtsgericht Brake hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. 

Im Falle der antragsgemäßen Eröffnung muss sich der Kapitän dem Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs (§ 315a StGB) sowie des tateinheitlich begangenen fahrlässigen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 StGB) stellen.

(c) Staatsanwaltschaft Oldenburg, 12.09.2024

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