Das Bundeskabinett hat heute die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier, Express- und Paketbranche beschlossen. Damit wird das 2019 eingeführte und zunächst bis Ende 2025 befristete Paketboten-Schutz-Gesetz dauerhaft im Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankert. Diese Maßnahme ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug in der Branche.
Wirkung der Regelung bestätigt
Seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2019 hat sich die Generalunternehmerhaftung als wirksames Instrument zur Förderung der Beitragsehrlichkeit und Zahlungsmoral in der Branche bewährt. Laut Evaluierungsbericht der Bundesregierung konnten Sozialversicherungsträger bisher nicht gezahlte Beiträge von fast 500.000 Euro von Generalunternehmern einziehen. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 ist der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter in der Post-, Kurier- und Expressbranche um 5 Prozentpunkte auf 79 Prozent gestiegen. Die Regelung hat dazu geführt, dass viele Subunternehmer ihre Zuverlässigkeit durch Präqualifikationen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen nachweisen und sich die Beitragsehrlichkeit in der Branche deutlich erhöht hat.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont die Bedeutung dieser Maßnahme: „Mit der Entfristung der Paketbotenregelung stellen wir sicher, dass die hart arbeitenden Beschäftigten in der Kurier-, Express- und Paketbranche weiterhin vor Ausbeutung und unfairen Arbeitsbedingungen geschützt werden. Die Regelung hat sich bewährt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und der sozialen Gerechtigkeit. Es ist unsere Aufgabe, die Solidarität in der Gesellschaft zu sichern und dafür zu sorgen, dass jeder Beschäftigte die ihm zustehende soziale Absicherung erhält.“
Hintergrund
Mit dem seit Jahren wachsenden Online-Handel hat die Kurier-, Express- und Paketbranche an Bedeutung gewonnen. Subunternehmer übernehmen einen großen Teil der Aufträge, was in der Vergangenheit teilweise mit Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug einherging. Die Nachunternehmerhaftung stellt sicher, dass der Haupt-Paketdienstleister für die Sozialversicherungsbeiträge seiner Subunternehmer, die ihre Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen haben, haftet, falls diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Dies schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch ehrliche Unternehmen vor unfairem Wettbewerb.
Die Entfristung der Regelung erfolgt vor dem Hintergrund der positiven Evaluationsergebnisse im vergangenen Jahr.
(c) BMAS, 04.09.2024