In dem Hilfe-Portal www.Germany4Ukraine.de ist jetzt auch der mehrsprachige Online-Dienst für die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bereitgestellt. Der Online-Antrag ist in einem nun begonnenen Pilotbetrieb mit mehr als 50 Ausländerbehörden aus zehn Bundesländern möglich. Weitere sollen folgen.

Der Online-Antrag wurde innerhalb weniger Wochen mit Beteiligung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen entwickelt. Sie können damit an zentraler Stelle ihren Antrag ausfüllen und an die über 50 bislang beteiligten Ausländerbehörden übermitteln. Über die Eingabe ihrer Postleitzahl oder der Übermittlung des aktuellen Standorts sehen Geflüchtete, ob die digitale Antragstellung an ihrem Wohnort bereits möglich ist. Anderenfalls werden die Kontaktdaten der zuständigen Behörde angezeigt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wollen den geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine zentrale, sichere und digitale Anlaufstelle bieten – mobil am Handy auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch. Mit dem Online-Antrag für den Aufenthaltstitel können wir den Geflüchteten einen einfachen digitalen Zugang bieten. Bei über 50 Ausländerbehörden aus zehn Bundesländern ist dies schon möglich. Weitere Länder und Kommunen rufen wir dazu auf, sich schnell an diesem digitalen Angebot zu beteiligen. Wir entlasten hiermit auch die Ausländerbehörden, die in hohem Maße beansprucht sind. Ich habe im Digitalisierungslabor persönlich erlebt, wie gewinnbringend es ist, wenn Expertinnen und Experten aus der Verwaltung und der IT unmittelbar mit Geflüchteten zusammenarbeiten. Ich freue mich zu sehen, dass diese Arbeit nun Früchte trägt.“

Geflüchtete können ihre Daten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis über den Online-Dienst auf www.germany4ukraine.de an die zuständige Ausländerbehörde übermitteln. Die Daten können dort maschinenlesbar weiterverarbeitet werden. Nach wie vor müssen Geflüchtete für die Identitätsprüfung und Aufnahme der biometrischen Daten anschließend vor Ort in der Behörde erscheinen. Allerdings werden Ausländerbehörden durch die vorab übermittelten Daten in die Lage versetzt, Geflüchtete zu einem Termin einzuladen. Der so erlangte Aufenthaltstitel ist eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt oder Sozialleistungen.

Aktuell befindet sich der Online-Dienst im Pilotbetrieb und bindet sukzessive weitere Länder und deren kommunale Behörden an. Zurzeit sind mehr als 50 Ausländerbehörden aus Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen.

Der Online-Dienst für die Aufenthaltserlaubnis wird vom Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) betrieben und zentral in Germany4Ukraine eingebunden. Brandenburg hat gemeinsam mit dem BMI sowie dem Auswärtigen Amt die Federführung des Onlinezugangsgesetz-Themenfelds „Ein- und Auswanderung“ inne.

Der Online-Service für die Aufenthaltserlaubnis ist ein sogenannter Einer-für-Alle-Service, der einmal entwickelt und zentral betrieben wird. Alle zuständigen Behörden können sich über standardisierte Schnittstellen an den Dienst anbinden, sodass Doppelarbeiten vermieden werden und Nutzenden ein zentraler Zugang trotz dezentraler Zuständigkeiten angeboten werden kann.

Staatssekretär Dr. Markus Richter, CIO des Bundes: „Die Umsetzung des Online-Services für den Aufenthaltstitel belegt einmal mehr, dass das Einer-für-Alle-Prinzip der richtige Weg ist, um digitale Services nutzerfreundlich, arbeitsteilig und effizient zu realisieren. Das Beispiel unterstreicht, dass die Verwaltung schnell digitalisieren kann, wenn Fach- und IT-Kompetenz von Bund, Ländern und Kommunen an einem Strang ziehen.“

Der Online-Antrag ist aktuell (Stand 27.4.2022) in folgenden Landkreisen und Kommunen verfügbar:

Kreis / Kommune Bundesland
Landkreis Bad Kissingen Bayern
Landkreis Berchtesgadener Land Bayern
Landkreis Cham Bayern
Landkreis Deggendorf Bayern
Landkreis Forchheim Bayern
Landkreis Miltenberg Bayern
Landkreis Passau Bayern
Landkreis Schwandorf Bayern
Landkreis Schweinfurt Bayern
Landkreis Starnberg Bayern
Landkreis Tirschenreuth Bayern
Stadt Aschaffenburg Bayern
Stadt Bamberg Bayern
Stadt Bayreuth Bayern
Stadt Coburg Bayern
Stadt Fürth Bayern
Stadt Hof Bayern
Stadt Ingolstadt Bayern
Stadt Kempten Bayern
Stadt Memmingen Bayern
Stadt Regensburg Bayern
Landkreis Dahme – Spreewald Brandenburg
Landkreis Elbe-Elster Brandenburg
Landkreis Havelland Brandenburg
Landkreis Potsdam – Mittelmark Brandenburg
Landkreis Prignitz Brandenburg
Landkreis Teltow-Fläming Brandenburg
Stadt Brandenburg an der Havel Brandenburg
Stadt Potsdam Brandenburg
Stadt Schwedt/Oder Brandenburg
Stadt Marburg Hessen
Landkreis Ludwigslust – Parchim Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis Vorpommern-Rügen Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis Nienburg/Weser Niedersachsen
Stadt Hildesheim Niedersachsen
Stadt Lingen (Ems) Niedersachsen
Landkreis Borken Nordrhein-Westfalen
Landkreis Herford Nordrhein-Westfalen
Landkreis Kleve Nordrhein-Westfalen
Landkreis Lippe Nordrhein-Westfalen
Landkreis Mettmann Nordrhein-Westfalen
Landkreis Paderborn Nordrhein-Westfalen
Landkreis Steinfurt Nordrhein-Westfalen
Stadt Dormagen Nordrhein-Westfalen
Stadt Hagen Nordrhein-Westfalen
Stadt Hamm Nordrhein-Westfalen
Stadt Herten Nordrhein-Westfalen
Stadt Mülheim/Ruhr Nordrhein-Westfalen
Stadt Paderborn Nordrhein-Westfalen
Stadt Viersen Nordrhein-Westfalen
Landkreis Görlitz Sachsen
Landkreis Harz Sachsen-Anhalt
Stadt Flensburg Schleswig-Holstein
Stadt Gera Thüringen

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 29. April 2022

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