Justizminister Herbert Mertin hat heute Matthias Hambach in das Amt des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und Stephan Eckert in das Amt des Direktors des Arbeitsgerichts Mainz eingeführt. Zugleich wurden Martin Wildschütz als ehemaliger Präsident des Landesarbeitsgerichts und Ulrike von Senden als langjährige Direktorin des Arbeitsgerichts in Mainz offiziell in den Ruhestand verabschiedet. Der Einladung des Ministers zur feierlichen Amtseinführung waren zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Anwaltschaft, Verbänden und Justiz gefolgt.
Zunächst würdigte Minister Mertin die Verdienste von Martin Wildschütz, der zum 30. Juni 2024 in den Ruhestand getreten war: „Über 11 Jahre lang haben Sie, lieber Herr Wildschütz, das Landesarbeitsgericht in Mainz mit großem Erfolg und Engagement geleitet. Fast 20 Jahre haben Sie diesem Gericht insgesamt treue Dienste geleistet und die Arbeitsgerichtsbarkeit im Land maßgeblich geprägt. Sie haben wichtige Projekte wie die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs und der Elektronischen Akte vorangebracht und dabei Ihre empathische, verlässliche und zugewandte Art stets beibehalten. Hierfür gebührt Ihnen mein Dank und meine größte Anerkennung. Für Ihren weiteren Lebensweg wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute und beste Gesundheit.“
Sodann gratulierte der Minister Matthias Hambach zur Übernahme der Leitung des Landesarbeitsgerichts: „Ihr letztes Amt als Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts haben Sie über 10 Jahre sehr erfolgreich ausgeübt und Herrn Wildschütz in dieser Zeit tatkräftig unterstützt. Sie kennen die Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz in allen Facetten und sind mit Ihrer überaus freundlichen, höflichen und motivierenden Persönlichkeit ein herausragender Nachfolger für Herrn Wildschütz. Ich bin mir sicher, die Leitung des Landesarbeitsgerichts ist bei Ihnen in besten Händen. Für Ihre neue Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Freude und stets eine glückliche Hand.“
Ulrike von Senden ist nach einer über 15-jährigen Amtszeit als Direktorin des Arbeitsgerichts Mainz zum 31.12.2023 in den Ruhestand getreten. Minister Mertin erklärte: „Liebe Frau von Senden, Sie haben das Arbeitsgericht Mainz im Jahr 2008 übernommen und den Wandel des Arbeitslebens, insbesondere seine immer weiter zunehmende Digitalisierung, miterlebt. Sie haben das Arbeitsgericht Mainz mit ihrer dynamischen, einfühlsamen und herzlichen Art über viele Jahre überaus erfolgreich geführt. Dabei haben Sie die Belange Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets im Auge behalten. Ich danke Ihnen besonders herzlich für Ihr Engagement und wünsche Ihnen für Ihren Ruhestand alles erdenklich Gute.“
Zum Abschluss beglückwünschte Minister Mertin Stephan Eckert, der das Arbeitsgericht Mainz bereits seit Mitte Januar 2024 leitet, zu seinem neuen Amt: „Lieber Herr Eckert, auch wenn Sie schon über 8 Monate im Amt sind, möchte ich Ihnen nun auch offiziell viel Erfolg und Freude bei der Leitung des Arbeitsgerichts Mainz wünschen. Durch Ihre vorangegangene Tätigkeit als ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgericht Koblenz sind Sie auf die vielen kleinen und großen Herausforderungen in Ihrer neuen Rolle bestens vorbereitet. Auch kennen Sie das Arbeitsgericht Mainz und die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer früheren Zeit am Gericht bestens. Mit Ihrer offenen und zupackenden Art sind Sie ein überaus geeigneter Nachfolger für Frau von Senden.“
Information:
Matthias Hambach trat im Dezember 1998 in den Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz ein und war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Koblenz tätig. Mit Blick auf seinen Wechsel in die Arbeitsgerichtsbarkeit folgte im Januar 1999ein in diesen Fällen in Rheinland-Pfalz übliches Betriebspraktikum. Von Juli 1999 bis März 2000 war Herr Hambach als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz tätig, bevor er im April 2000 Richter auf Probe beim Arbeitsgericht Kaiserslautern wurde. Zwischen Januar 2001 und Juni 2003 war er sowohl am Arbeitsgericht Kaiserslautern als auch am Arbeitsgericht Ludwigshafen tätig. Im Juli 2003 folgte eine zweijährige Abordnung an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, während der er zum Richter auf Lebenszeit am Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein ernannt wurde. Von April 2009 bis Juni 2009 war er an das Arbeitsgericht Koblenz, von August 2011 bis Juli 2012 an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz abgeordnet. Im Juli 2012 wurde Herr Hambach zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt. Seit Mai 2013 war er dort Vizepräsident, bevor er im Juli 2024 zum Prädienten ernannt wurde.
Martin Wildschütz ist seit März 1991 im rheinland-pfälzischen Justizdienst. Er war als Richter auf Probe zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Landesarbeitsgericht, bevor er an das Arbeitsgericht Koblenz kam. Dort wurde er im Juni 1995 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Von Januar 1996 bis Dezember 1997 war Herr Wildschütz an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt abgeordnet. Weitere Abordnungen folgten an das Landesarbeitsgericht von Juli 1999 bis Juni 2001 und an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz von Juli 2001 bis Juli 2002. Im August 2003 wurde Herr Wildschütz zum Direktor des Arbeitsgerichts Koblenz ernannt, bevor er im August 2006 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht in Mainz befördert wurde. Dort war er in der Zeit von November 2012 bis Juni 2024 Präsident.
Stephan Eckert legte die zweite juristische Staatsprüfung 1995 in Mainz ab. Im Januar 1996 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie am Landesarbeitsgericht tätig. In der Zeit von November 2015 bist Mai 2016 war Herr Eckert an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie abgeordnet. Seit Januar 2019 bis zu seiner Ernennung zum Direktor des Arbeitsgerichts Mainz im Januar 2024 war er ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz.
Ulrike von Senden trat nach ihrem Studium und Referendariat in Frankfurt im November 1990 in die rheinland-pfälzische Justiz ein. Nach ihrer Proberichterzeit an den Arbeitsgerichten Koblenz, Mainz und Ludwigshafen wurde sie 1995 zur Richterin am Arbeitsgericht in Mainz ernannt. Von Januar 2000 bis Dezember 2001 war Frau von Senden als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt abgeordnet. Es folgte eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht von Januar 2004 bis Juni 2005. Im April 2008 wurde sie zur Direktorin des Arbeitsgerichts befördert, das sie bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand im Dezember 2023 leitete.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz ist die zweite Instanz in arbeitsgerichtlichen Verfahren und damit das oberste Arbeitsgericht des Landes. Erstinstanzlich sind die fünf Arbeitsgerichte in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier zuständig. Die dritte und letzte Instanz bildet das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt.
Als eines der fünf Arbeitsgerichte des Landes ist das Arbeitsgericht Mainz örtlich zuständig für die Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen. Die Auswärtigen Kammern Bad Kreuznach sind örtlich zuständig für die Gebiete der Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld sowie der Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen und Simmern/Hunsrück.
(c) JM RLP, 02.09.2024