Ein inzwischen 24 Jahre alter Mitarbeiter eines Pizza-Bestelldienstes in Alt-Glienicke soll über fast anderthalb Jahre dessen Kassensystem manipuliert und sich so insgesamt 39.012,36 Euro verschafft haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn jetzt wegen Diebstahls in 1.255 Fällen, davon in 659 Fällen gewerbsmäßig, Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Zwischen dem 16. Dezember 2021 und dem 7. Mai 2023 soll der Mann bei insgesamt 1.255 Bestellungen im Kassensystem des Lieferdienstes den Kaufpreis reduziert haben. Von den Kunden soll er gleichwohl den richtigen Kaufpreis erhalten haben. Die Differenz zwischen dem tatsächlich erhaltenen Betrag und dem im Buchungssystem hinterlegten Betrag soll er dann für sich behalten haben. Die Einzelbeträge sollen zwischen 10,04 Euro und 128,94 Euro gelegen haben, monatlich soll sich der Angeschuldigte so jedenfalls eine zusätzliche Einnahmequelle von durchschnittlich mehr als 2.200 Euro verschafft haben. Da lediglich bei 659 Fällen die Beträge über 50 Euro lagen, geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage allerdings nur in diesen Fällen auch von einem gewerbsmäßigen Handeln aus (§ 243 Abs. 2 des Strafgesetzbuches: Ein gewerbsmäßiger Diebstahl ist nicht anzunehmen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache [Schaden < 50 Euro] bezieht).

Entdeckt wurden die Taten, nachdem der Filialleiter bei Überprüfung der Kassenbestände misstrauisch geworden war. Nach dessen eigenen Nachforschungen und Überprüfungen der Dienstpläne zeigte er den Angeschuldigten an.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 02.09.2024

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