Am Donnerstag, den 29. August 2024 feierten zahlreiche Gäste in der Oberen Halle des Bremer Rathauses das 100-jährige Bestehen der bremischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Neben Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Justizsenatorin Claudia Schilling, dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, Prof. Peter Sperlich und dem Präsidenten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen, Jan Büsing, war auch Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, angereist. In seinem Festvortrag ging er auf den Beitrag der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Effektuierung der Grundrechte ein. Musikalisch wurde die Jubiläumsfeier begleitet durch das Streichquartett des Philharmonischen Orchesters Bremerhaven.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Dieses Jubiläum ist ein freudiger Anlass. Ein Staat kann zu Recht stolz darauf sein kann, wenn eine solche Institution 100 Jahre alt wird. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist ein elementarer Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips. Sie dient dem Schutz von Bürgerinnen und Bürgern und bedeutet Rechtsschutz, Kontrolle der Verwaltung, Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und Wahrung des Gleichgewichts zwischen Staat sowie Bürgerinnen und Bürgern. Kurz: Sie stellt sicher, dass staatliche Maßnahmen verhältnismäßig und gerecht sind. „

Claudia Schilling, Senatorin für Justiz und Verfassung: „Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung müssen auch heute noch, und vielleicht mehr denn je, nachvollziehbar geklärt werden. In Zeiten, in denen der demokratische Rechtsstaat verstärkt in Frage gestellt wird und viele Menschen mehrere Stunden am Tag virtuell unterwegs sind, werden die Rechtsprechung und ihre Sinnhaftigkeit so an einem ganz wichtigen und realen Ort erlebt. Erst engagierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen Gerichte und andere rechtsstaatliche Institutionen lebendig werden. Daher gilt ihnen mein herzlicher Dank für ihren Einsatz.“

Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Prof. Peter Sperlich: „Ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat ist ohne Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht denkbar. Sie hat eine herausragende Bedeutung für das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgerinnen und Bürgern, denn vor Gericht begegnen sie sich auf Augenhöhe, Rechtsschutz vor Unrecht des Staates wird hier gewährleistet. Dabei erweisen sich die vor den Verwaltungsgerichten geführten Verfahren immer auch als Spiegelbild der gesellschaftspolitischen Grundkonflikte von den Themen der Migration über Corona-Maßnahmen bis zum Klimaschutz. Hier die richtigen Entscheidungen zu treffen, stellt in einem immer komplexer werdenden Umfeld zunehmend höhere Anforderungen. Der damit verbundenen Verantwortung müssen wir auch zukünftig gerecht werden.“

Die Rahmenbedingungen der bremischen Verwaltungsgerichte haben sich in den vergangenen 100 Jahren mehrfach geändert. Anfangs waren sie mit drei Berufsrichtern und zwei Laien besetzt, wobei die Berufsrichter dieses Amt nebenamtlich ausübten und im Hauptamt bei den ordentlichen Gerichten tätig waren. Während der Nazi-Zeit fand eine Tätigkeit der Verwaltungsgerichte so gut wie gar nicht statt, weil es dem Selbstverständnis der Diktatur diametral entgegenstand, das Handeln des Staates den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig juristisch überprüfen zu lassen. Nach dem Krieg war Bremen im Sommer 1946 das erste Land, das wieder eine Verwaltungsprozessordnung erließ. Mit der Landesverfassung vom Oktober 1947 wurde der Verwaltungsrechtsschutz auch verfassungsrechtlich abgesichert. Ab Mitte der 1950 Jahre wurden das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht wegen steigender Fallzahlen laufend personell aufgestockt und mehrere Kammern geschaffen. Ebenso verschoben sich im Laufe der Jahrzehnte auch immer mal wieder die fachlichen Schwerpunkte der Verfahren an den Verwaltungsgerichten.

(c) Senat Bremen, 30.08.2024

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