Mit Ablauf des 31. August 2024 scheidet Brigitte Göttling aus dem aktiven richterlichen Dienst aus.
Brigitte Göttling begann 1985 ihre richterliche Laufbahn im Geschäftsbereich des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Sie war dort an verschiedenen Arbeitsgerichten als Richterin eingesetzt. Nach ihrer Abordnung an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zur obergerichtlichen Erprobung wurde sie 1999 zur Direktorin des Arbeitsgerichts Krefeld ernannt. 2002 wechselte sie in das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, wo sie als Referatsleiterin insbesondere für die Personalangelegenheiten der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit zuständig war. Im Jahr 2004 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Düsseldorf ernannt und im Jahr 2007 folgte die Ernennung zu dessen Vizepräsidentin. Am 25. Februar 2010 wurde Brigitte Göttling das Amt der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf übertragen. Sie leitete über 14 Jahre das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und seinen Geschäftsbereich mit den dazugehörenden Arbeitsgerichten. Über zwei Wahlperioden war sie zugleich Vorsitzende des Präsidialrats der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Präsidentschaft von Brigitte Göttling war geprägt durch die Digitalisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Umstellung auf eine neue Fachanwendung gefolgt von der Einführung der elektronischen Akte haben den Wechsel zur vollelektronischen Arbeitsweise und damit zum papierlosen Gericht ermöglicht. Gleichzeitig hat Brigitte Göttling die Videokonferenztechnik in den Sitzungssälen eingeführt und ausgebaut. Eine besondere Herausforderung während der Präsidentschaft war die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes während der Pandemie. Neben diesen beherrschenden Themen waren Brigitte Göttling in der Zeit ihrer Präsidentschaft die Bedeutung des ehrenamtlichen Richteramtes in der Arbeitsgerichtsbarkeit und die beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf angesiedelte Agentur für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit für ganz Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Anliegen. Zum 75-jährigen Bestehen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Jahr 2021 hat sie eine Jubiläumsschrift herausgegeben, mit der die erfolgreiche Tätigkeit des Landesarbeitsgerichts als Berufungsgericht und als Mittelbehörde unterhalb des Justizministeriums sowie die der Arbeitsgerichte vorgestellt und gewürdigt wurde.
(c) LAG Düsseldorf, 30.08.2024