Die Bundesanwaltschaft hat heute (25. August 2024) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen den syrischen Staatsangehörigen Issa Al H. erwirkt.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig. Zudem werden ihm Mord in drei Fällen (§ 211 Abs. 2 StGB) sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in acht weiteren Fällen (§ 211 Abs. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, §§ 22, 23 StGB) vorgeworfen.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Issa Al H. teilt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und schloss sich der Vereinigung zu einem derzeit nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 23. August 2024 an. Auf Grund seiner radikal-islamistischen Überzeugungen fasste er den Entschluss, am 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest eine möglichst große Anzahl aus seiner Sicht ungläubiger Menschen zu töten. Dort stach er mit einem Messer hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern des Festivals ein. Drei Personen verstarben, acht weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren heute am frühen Morgen (25. August 2024) von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf übernommen. Der Beschuldigte war gestern Abend (24. August 2024) in Solingen vorläufig festgenommen worden. Er wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
(c) Generalbundesanwalt, 25.08.2024