Wenig Veränderungen sind für 2025 im Etat des Bundesministeriums für Justiz zu erwarten. Laut dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (Einzelplan 07, 20/12400) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 1,04 Milliarden Euro geplant. Das sind 13,5 Millionen Euro oder 1,3 Prozent mehr als das Jahressoll für 2024. 19,4 Millionen Euro sollen für die Haushaltsjahre ab 2026 als Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht werden.
Einnahmeseitig sind für 2025 729,8 Millionen Euro eingeplant, das sind 63,7 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Einnahmen gehen größtenteils auf das dem Geschäftsbereich zugeordnete Deutsche Patent- und Markenamt (Kapitel 0719) mit 492,4 Millionen Euro (+ 20 Millionen Euro) sowie das Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) mit 184,2 Millionen Euro (+ 30 Millionen Euro) zurück.
Die im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0710) veranschlagten Programmausgaben des Geschäftsbereichs sollen gegenüber dem Vorjahr sinken. Mit 88,7 Millionen Euro liegt der Ansatz um 4,8 Prozent unter dem laufenden Jahr. Weniger Ausgaben sind unter anderem mit zwei Millionen Euro für die „Zuweisung zu den Kosten der Deutschen Richterakademie“ geplant (- 986.000 Euro).
Bei den „Zuschüssen für überregionale Förderungsmaßnahmen“ mit Ausgaben von 1,5 Millionen Euro (2024: zwei Millionen Euro) ist unter anderem eine Förderung der Hate Aid gGmbH (600.000 Euro) und des Anne Frank Zentrums (625.000 Euro) eingeplant. Vorerst sind keine Mittel für „Wohnungsbauprojekte für Holocaust-Überlebende in Israel“ (2024: 470.000 Euro) vorgesehen. Die „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben“ sollen 2025 mit 2,2 Millionen Euro höher ausfallen als im laufenden Jahr (2024: 2,1 Millionen Euro). Unverändert bleiben die Zuschüsse etwa für die Stiftung Forum Recht (3,5 Millionen Euro) und die Stiftung Datenschutz (1,1 Millionen Euro).
Die Ausgaben für das Ministerium (Kapitel 0712) sollen 2025 um 13,2 Millionen Euro auf 126,4 Millionen Euro steigen. Die „zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben“ (Kapitel 0711) sollen um 58,9 Millionen Euro sinken und 238,4 Millionen Euro betragen.
Das Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) kann für 2025 vorerst mit Ausgaben von 114,9 Millionen Euro planen. Das sind 15,5 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Beim Deutschen Patent- und Markenamt sollen die Ausgaben im kommenden Jahr bei 274,0 Millionen Euro liegen, ein Plus von 21,1 Millionen Euro im Vergleich zu 2024.
Der Etat des Bundesgerichtshofs (Kapitel 0713) soll 2025 mit Ausgaben in Höhe von 61,4 Millionen Euro um 6,5 Millionen Euro höher ausfallen als in diesem Jahr. Erheblich höhere Ausgaben sind für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714) vorgesehen. Der Ausgabeansatz für 2025 wird mit 77,1 Millionen Euro taxiert (2024: 59,4 Millionen Euro). Die Steigerung ist größtenteils auf die „Verwaltungskostenerstattung an die Länder“ zurückzuführen. Dieser Ansatz soll von 20,2 Millionen Euro auf 34,8 Millionen Euro steigen.
Kaum Veränderung gibt es bei den Etatansätzen für das Bundesverwaltungsgericht (Kapitel 0715), den Bundesfinanzhof (Kapitel 0716) und das Bundespatentgericht (Kapitel 0717).
(c) HiB Nr. 565, 23.08.2024