Nach dem tödlichen Schusswaffengebrauch am 19. August 2024 in einem Supermarkt in München, erneuert die DPolG Bayern ihre Forderung nach einem Distanz-Elektro-Impuls-Gerät (DEIG), auch Taser genannt, für jede Streifenwagenbesatzung. Auch ein Sonderlagebild Messerangriffe soll helfen.
„Der Taser hat sich in einem Pilotversuch als guter Lückenschluss zwischen Pfefferspray und Dienstwaffe gezeigt. Deshalb ist es für uns als DPolG Bayern an der Zeit, dass dieser nicht nur für SEK- und USK-Einheiten, sowie geschlossene Einheiten zur Verfügung steht, sondern eben in jedem Streifenwagen im Freistaat einer vorhanden ist.“ so Jürgen Köhnlein, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern. Gerade bei Personen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, könnte der Taser zum Schutz der Beamten, als auch der körperlichen Unversehrtheit des Aggressors, dienen. Allerdings räumt Köhnlein ein: „Bei einem Messerangreifer ist die kritische Distanz zwischen Angreifer und Streifenbeamten bei sieben Metern. Bei diesem Abstand hat ein Polizist gerade noch die Zeit, nach hinten auszuweichen und seine Schusswaffe zu ziehen. Um einen Taser effektiv einsetzen zu können, sind ein Abstand von fünf bis zehn Metern notwendig. Es muss also immer ein Kollege mit bereits gezogener Waffe zur Absicherung dabeistehen.“ Alleine die Androhung, den Taser zu benutzen, hat Aggressoren in der Vergangenheit von ihrem Vorhaben Abstand nehmen lassen.
„Und ohne das Wissen um das „Wer, Warum und mit welchem Gegenstand“ stochern wir bei der Analyse der Messerangriffe weiter im Nebel. Ein bis dato lediglich erhobener Phänomenbereich „Messer“ in der PKS reicht hier nicht aus“, so Jürgen Köhnlein weiter. „Um Schulungsmaßnahmen punktgenau ansetzen zu können und um mögliche Täter im Vorfeld erreichen zu können, brauchen wir belastbare und tiefergehende Daten der Vorfälle. Sich künstlich dumm zu machen, ist ein großer Fehler! Ein Sonderlagebild Messerangriffe würde genau diese Daten erheben.“
(c) DPolG Bayern, 20.08.2024