Den Brandenburger Verwaltungsgerichten ist es gelungen, die Dauer der Verfahrenslaufzeiten in Asylsachen weiter zu reduzieren. Ungeachtet der steigenden Neueingänge im Jahr 2024 konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer im II. Quartal 2024 im Land Brandenburg auf 23,7 Monate reduziert werden und liegt damit nur noch knapp über dem Bundesdurchschnitt. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Verfahrensdauer um mehr als 10 Monate. Im II. Quartal 2023 betrug diese in Asylsachen noch 34,8 Monate, im Jahr 2022 sogar noch 38,3 Monate. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in asylrechtlichen Eilverfahren liegt in Brandenburg im 1. Halbjahr 2024 sogar nur noch bei 0,8 Monate.

Diese bemerkenswerte Verkürzung der Verfahrensdauer ist auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren zurückzuführen. Neben der guten personellen Ausstattung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der Asylkammern, führt auch die Zuständigkeitskonzentration durch Änderung der Gerichtszuständigkeitsverordnung mit Wirkung vom 01. März 2024 zu einer höheren Erledigungsleistung und damit Absenkung der Verfahrensdauer. Durch die Verordnung wurden die Zuständigkeiten für zahlreiche Herkunftsländer bei jeweils einem der drei Verwaltungsgerichte in Brandenburg konzentriert. Somit muss sich nur noch ein Gericht mit einem bestimmten Herkunftsland befassen. Künftig wird die Einrichtung einer Asyldokumentationsstelle beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu einer weiteren Beschleunigung der Asylverfahren führen.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Die Kürzung der Verfahrensdauer in den asylgerichtlichen Verfahren ist Folge der erheblichen personellen Verstärkung der Gerichte, der zwischenzeitlich abgeschlossenen Einarbeitung des neuen Personals und der weiterhin hohen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg. Sie belegt zugleich den Erfolg unserer Bemühungen, die Asylverfahren effizienter zu gestalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Verfahrenslaufzeiten in Asylsachen weiter kontinuierlich verkürzen werden.“

Hintergrund:

Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015/2016 durch einen sehr hohen Anstieg an Asylverfahren stark belastet worden. Die Folge war ein erheblicher Aufwuchs an Altbeständen, deren Abbau das erkläre Ziel dieser Legislatur ist. Durch erheblichen Personalaufwuchs bei den Verwaltungsgerichten seit 2019 konnte der Abbau von Altverfahren deutlich forciert werden. Die immer noch hohe Verfahrensdauer ist die paradoxe Folge des erheblichen Abbaus von Altverfahren, da die erledigten Verfahren erst im Moment ihrer Erledigung in die Statistik einfließen, wodurch die durchschnittliche Verfahrensdauer zunächst anstieg. Der Rückgang auf 23,7 Monate offenbart, dass es inzwischen gelungen ist, die Altbestände überwiegend abzuarbeiten.

(c) MDJ Brandenburg, 19.08.2024

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