Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Online-Handelsplattform Bitcoin Bank Breaker. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website bitcoinb-breaker.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die BaFin hat bereits am 31. Juli 2023 vor dem identischen Angebot auf der Website bitcoin-bankbreaker.com gewarnt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

(c) BaFin, 07.08.2024

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