Das Amtsgericht Tiergarten hat heute eine 22-Jährige aus Berlin wegen Verwendung der Parole „From the River to the Sea – Palastine will be free“ zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,- Euro verurteilt. Rechtlich bewertete das Gericht das Rufen dieser Parole auf einer verbotenen Versammlung in Berlin-Neukölln am 11. Oktober 2023 als Billigung von Straftaten gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Dem Gericht kam es hierbei vor allem auf den Kontext dieser Parole, insbesondere auf den engen zeitlichen Zusammenhang zum Überfall der Terrororganisation Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023, an. Dieser Satz könne in diesem konkreten Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden, so die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung.
(c) AG Tiergarten, 06.08.2024