In einem Kündigungsschutzverfahren eines seit September 1999 bei der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig beschäftigten Kirchenmusikers blieb eine Güteverhandlung am 26.04.2022 vor dem Arbeitsgericht Braunschweig erfolglos.
Der Kläger wehrt sich mit seiner Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentlich fristlose Kündigung vom 22.03.2022, hilfsweise außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist zum 31.10.2022.
Die beklagte Landeskirche hat im heutigen Gütetermin die Kündigung mündlich im Wesentlichen damit begründet, der Kläger habe sich Pläne offengehalten, für sich und seinen Ehemann Kinder im Wege der Leihmutterschaft in Kolumbien austragen zu lassen. Hierin liege ein erheblicher Loyalitätsverstoß, der eine weitere Zusammenarbeit auch unter Berücksichtigung der exponierten Position des Klägers als Domkantor mit bundesweitem Bekanntheitsgrad unzumutbar mache. Zudem hätten die Diskussionen um die privaten Planungen des Klägers zu Zerwürfnissen unter Mitarbeitern, die in weiten Teilen eine weitere Zusammenarbeit ablehnten, geführt.Die Klägerseite hat dem entgegengehalten, die Gemeinde habe selbst durch den Versand einer E-Mail an über 600 Personen – darunter auch Minderjährige – für die Verbreitung des Sachverhalts gesorgt. Der Kläger sei in seiner Reputation und möglicherweise auch wirtschaftlich schwer geschädigt. Eine etwaige einvernehmliche Lösung müsse Aspekte der Rehabilitation und Kompensation enthalten.
Quelle: Arbeitsgericht Braunschweig, Pressemitteilung vom 27. April 2022