Die Bundesanwaltschaft hat heute (25. Juli 2024) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die russischen Staatsangehörigen Abdulraschit D. und Surkho Z. im Kreis Herzogtum Lauenburg und in Hamburg festnehmen lassen. Zeitgleich wurden im Auftrag der Bundesanwaltschaft sieben Objekte in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen durchsucht. Die Maßnahmen wurden von Beamten des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg sowie örtlichen Polizeikräften der beteiligten Länder durchgeführt.
Die Beschuldigten sind der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB) sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 2 AWG) dringend verdächtig. Daneben wird ihnen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen (§ 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 StGB).
In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die Beschuldigten schlossen sich im Frühsommer 2022 einer zuvor von weiteren Personen gegründeten kriminellen Vereinigung an. Diese verfolgte den Zweck, in Deutschland und weiteren europäischen Ländern Gelder zu sammeln und der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zur Verfügung zu stellen. Die Spenden wurden insbesondere über soziale Medien eingeworben und an ein im Ausland aufhältiges IS-Mitglied zur Weiterleitung übermittelt. Die Verwendung der Mittel wurde zuvor innerhalb einer Chatgruppe der kriminellen Vereinigung abgestimmt. Die Gelder kamen insbesondere inhaftierten Frauen und Kämpfern des IS zugute.
Abdulraschit D. war innerhalb der Gruppierung für die Organisation der Spendensammlung und die Verwaltung einer der gemeinsamen Spendenkassen verantwortlich. Im April 2023 übergab er seine Kasse an Surkho Z. mit einem Inhalt von rund 12.000 Euro zur Weiterleitung an den IS. Außerdem war Abdulraschit D. Mitglied der Chatgruppe, die über die Verwendung der Spendengelder entschied.
Surkho Z. übernahm ab April 2023 die Verantwortung für die ihm von Abdulraschit D. übergebene Kasse. Darüber hinaus kam ihm die Aufgabe zu, in Deutschland Barspenden entgegenzunehmen, zu verwahren und weiterzuleiten. Er wirkte an mehreren Transaktionen zugunsten des IS in einem Gesamtvolumen von über 25.000 Euro mit.
Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Nachmittags dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
(c) Generalbundesanwalt, 25.07.2024