n dem Verfahren Az. 2110 Js 13375/22 hat das Landgericht Bamberg am 24.07.2024 bezüglich 15 Angeklagten das Urteil verkündet.

Gegenstand des Verfahrens waren die Anklagen der Staatsanwaltschaft Bamberg betreffend 16 Angeklagte, denen unter anderem schwerer Bandendiebstahl und das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in mehreren Fällen vorgeworfen wird.

Im Rahmen der Hauptverhandlung wurden mit 14 der 16 Angeklagten Verfahrensverständigungen (im Sinne von § 257c StPO) getroffen. Dabei wurden Strafrahmen zwischen 1 Jahr und 9 Monaten und 7 Jahren und 2 Monaten vereinbart, bei weitreichender geständiger Einlassung der Angeklagten. Ein weiterer Angeklagter hatte bereits vor diesen Verfahrensverständigungen ein Teilgeständnis abgelegt.
Mit dem heutigen Urteil des Landgerichts Bamberg wurden 15 der Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 9 Monaten und 5 Jahren und 11 Monaten verurteilt. In zwei Fällen wurden die Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg erachtet die Verfahrensverständigungen, die damit verbundene erheblich verkürzte Beweisaufnahme und den Urteilsspruch nach nur rund einem Monat Verhandlungsdauer als großen Erfolg und eine Bestätigung der guten Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Bamberg in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Bayern und Baden-Württemberg, Eurojust und den niederländischen Ermittlungsbehörden.

Der Prozess und das heutige Urteil kann als bedeutender Schlag gegen die gesamte „Szene“ der Geldautomatensprenger in den Niederlanden angesehen werden. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hält das durchgeführte Ermittlungsverfahren und das Urteil für einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.

Das Verfahren wurde hinsichtlich des Angeklagten, mit dem keine Verfahrensverständigung stattgefunden hat, am 10.07.2024 abgetrennt und wurde am Landgericht Bamberg ab dem 22.07.2024 fortgesetzt.

(c) Staatsanwaltschaft Bamberg, 24.07.2024

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