Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Juli 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Ammar A. erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig – teilweise als Gehilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) und teilweise als Heranwachsender (§§ 1, 105 JGG) – Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung, Folter und Freiheitsberaubung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 5 und 9 VStGB) sowie Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 VStGB) und gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) begangen zu haben. Die zur Last gelegten Verhaltensweisen erfüllen auch Tatbestände nach dem StGB (§§ 211, 249 Abs. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Spätestens seit Ende April 2011 ging das syrische Regime mit brutaler Gewalt gegen Regimekritiker vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften. Auf Seiten der syrischen Regierung nahmen verschiedene Milizen, darunter die Hisbollah, an den Auseinandersetzungen teil.
Ammar A. war im Zeitraum von 2012 bis 2014 in der syrischen Ortschaft Busra Al Sham Mitglied der örtlichen Hisbollah-Miliz. Bei zwei Gelegenheiten drang er gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Vereinigung gewaltsam in die Häuser von Zivilisten ein und entwendete daraus zahlreiche Gegenstände sowie Geld und Gold.
Bei einem Angriff im August 2012 setzte die Gruppe auf Befehl des Angeschuldigten das Haus vollständig in Brand. Während des Vorfalls wurden die Bewohner des Hauses körperlich misshandelt; ein Gruppenmitglied erschoss eine Person. Im zweiten Fall im Jahr 2014 hielten der Angeschuldigte und seine Begleiter eine Person für mehrere Stunden gefangen und misshandelten sie körperlich.
Im April 2013 nahm Ammar A. zusammen mit anderen Hisbollah-Mitgliedern drei Zivilisten in Busra Al Sham fest. Dabei versetzte die Gruppe den Betroffenen mehrfach Schläge mit Sturmgewehren und übergab sie sodann an Mitarbeiter des Militärischen Geheimdienstes. Im Beisein des Angeschuldigten schlugen die Mitarbeiter des Militärischen Geheimdienstes die Opfer mit Stromkabeln. Die Geschädigten wurden über mehrere Wochen im Gefängnis des Militärischen Geheimdienstes festgehalten. Dort waren sie massiven körperlichen Misshandlungen durch die Wärter ausgesetzt. Überdies waren die Zustände in den Gefängniszellen katastrophal.
Der Angeschuldigte wurde am 12. Dezember 2023 festgenommen. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.