Das Bundesministerium der Justiz und Vertreter der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU haben sich auf Vorschläge für Grundgesetzänderungen zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts verständigt. Durch diese soll der Status des Gerichts als Verfassungsorgan deutlicher ausgeformt werden. Zugleich sollen die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts im Grundgesetz selbst abgesichert werden.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, MdB erklärt hierzu:
„Wir feiern in diesem Jahr das 75. Jubiläum des Grundgesetzes. Damals, 1949, war noch nicht klar, wie wichtig das Bundesverfassungsgericht für unseren Rechtsstaat werden würde. Mittlerweile hat es sich als Bollwerk der liberalen Demokratie bewiesen. Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft. Es war an der Zeit, diese bemerkenswerte Diskrepanz zwischen der Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts einerseits und seiner mangelnden grundgesetzlichen Absicherung andererseits zu schließen. Gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP haben wir uns auf konkrete Vorschläge für Grundgesetzänderungen zur Stärkung unsere Verfassungshüter verständigt. Es geht hier um unsere gemeinsame Verantwortung als seriöse Demokraten. Und genau dieser Verantwortung haben wir uns gestellt.“
Dr. Johannes Fechner, MdB, SPD-Fraktion erklärt hierzu:
„Wir wollen das Bundesverfassungsgericht besser gegen mögliche Angriffe von Verfassungsfeinden absichern. In Osteuropa konnten wir sehen, wie schnell der Abbau des Rechtsstaates erfolgte, indem die dortigen Verfassungsgerichte lahmgelegt wurden. Durch klare Regelungen des Wahlverfahrens vermeiden wir Hängepartien und sichern die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtes. Wir verhindern, dass, wie in Osteuropa geschehen, durch Schaffung neuer Senate oder die Herabsetzung der Altersgrenze neue Verfassungsrichterstellen geschaffen werden, die mit Günstlingen besetzt werden können. Auch wird das Verfassungsgericht sich eine Geschäftsordnung geben können, die seine Arbeitsfähigkeit sichert.“
Ansgar Heveling, MdB, CDU/CSU-Fraktion erklärt hierzu:
„Mit der von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen geplanten Änderung des Grundgesetzes übernehmen wir die seit Jahrzehnten bewährten Strukturen unserer Verfassungsgerichtsbarkeit ins Grundgesetz. Es ist gut, gerade dasjenige Verfassungsorgan, das über die Einhaltung der Verfassung wacht, auch in der Verfassung selbst zu regeln. Außerdem haben wir einen Mechanismus gefunden, mit dem etwaige Blockaden bei Verfassungsrichterwahlen verhindert werden können. Damit ist das Bundesverfassungsgericht auch für stürmische politische Zeiten gerüstet.“
Andrea Lindholz, MdB, CDU/CSU-Fraktion erklärt hierzu:
„Es ist uns fraktionsübergreifend gelungen, für das Erfolgsmodell Bundesverfassungsgericht eine stabile verfassungsrechtliche Grundlage zu entwickeln, die wir aus der Mitte des Bundestages in das Gesetzgebungsverfahren einbringen werden. Das ist ein gutes Zeichen für einen lebendigen und funktionsfähigen Parlamentarismus wie auch für die Wertschätzung, die das Bundesverfassungsgericht in der Bevölkerung genießt. Wir haben im Bundestag sehr konstruktive Gespräche geführt und wollen in dieser Gesprächsatmosphäre auch auf die Länder zugehen, um mit Ihnen unseren gemeinsamen Gesetzentwurf zu erörtern.“
Dr. Konstantin von Notz, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt hierzu:
„Autokratische Regime, Rechtsextremisten und andere Demokratieverächter greifen demokratische Institutionen weltweit systematisch an. Ihre Vorbilder sind nicht nur historische, sondern auch aktuelle. Angesichts krasser Bedrohungslagen von innen wie außen müssen wir unsere Demokratie und ihre Institutionen insgesamt wehrhafter und resilienter aufstellen. Mit Blick auf seine Bedeutung gilt das für das Bundesverfassungsgericht allemal. Von besonderer Bedeutung für unsere Demokratie ist, dass wir mit dem Entwurf eine gute Regelung gefunden haben und diese vom Konsens aller demokratischen Fraktionen getragen wird.“
Stephan Thomae, MdB, FDP-Fraktion erklärt hierzu:
„Es ist ein wichtiges Signal, dass ein gemeinsamer, parteiübergreifender Vorschlag erreicht werden konnte, um zentrale Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern, die sich bewährt haben und die es zu verteidigen gilt. Das Bundesverfassungsgericht als Hüterin unserer Verfassung muss gegen Blockaden abgesichert sein. Denn Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass die Behinderung und Schwächung demokratischer Institutionen durchaus real ist.“
(c) BMJ, 23.07.2024