Aus Anlass der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein klares Signal für die Stärkung der Bürgerrechte, gerade auch im digitalen Raum. Wir leben in einer zunehmend digitalen Gesellschaft und immer mehr grundrechtsrelevante Lebensbereiche verlagern sich ins Internet. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut deutlich gemacht: Sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit und Grundrechtsschutz sind kein Widerspruch. Eine zeitgemäße Sicherheitspolitik braucht präzise und gleichzeitig grundrechtsschonende Befugnisse.
Die Entscheidung gibt uns deutlichen Rückenwind für das Programm unseres Koalitionsvertrags zur Stärkung der Bürgerrechte. Wir haben vereinbart, dass wir die Eingriffsschwellen für den Einsatz von Überwachungssoftware hochsetzen und das geltende Recht so anpassen, dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist. Auch die Voraussetzungen für den Einsatz von V-Personen, Gewährspersonen und sonstigen Informantinnen und Informanten aller Sicherheitsbehörden werden wir gesetzlich regeln und unter Wahrung der notwendigen Anonymität parlamentarisch überprüfbar machen.
Wir brauchen eine evidenzbasierte, grundrechtsschonende und bürgerrechtsfreundliche Sicherheitspolitik, in der Eingriffe des Staates in bürgerliche Freiheitsrechte gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung fundiert analysiert werden. Ich setze mich nachdrücklich dafür ein, die Ziele des Koalitionsvertrages zügig umsetzen, um Freiheit und Sicherheit in eine neue grundrechtsorientierte Balance zu bringen.“
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Statement vom 26. April 2022