Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h für Radfahrende auf dem etwa 250 Meter langen Abschnitt der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg zwischen Zossener Straße und Nostitzstraße bleibt bestehen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage eines Fahrradfahrers gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung abgewiesen: Die bauliche Umgestaltung der Straße, die ein zentraler Aufenthaltsort im Kiez und auch überörtlich beliebt sei, habe zu einer komplexen Gemengelage von Fuß-, Rad-, Liefer- und Durchgangsverkehr geführt. Die Begrenzung auf 10 km/h schütze insbesondere die erheblich gestiegene Zahl der querenden Fußgänger (VG 11 K 401/21, siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Nr. 14/2023).
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat nunmehr den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt. Das Verwaltungsgericht habe zutreffend infolge der Neustrukturierung des Straßenabschnitts eine Gefährdung der Fußgänger, aber auch der Radfahrenden angenommen, welche die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 10 km/h auf dem kurzen Streckenabschnitt rechtfertige.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 19. Juli 2024 – OVG 1 N 34/23 –
(c) OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2024