Medienberichten zufolge plant das Bundesjustizministerium, Eizellspenden zu legalisieren. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dies. Daneben spricht sich der DAV aber auch für die Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft aus.
Dazu das Statement von Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
„Der DAV fordert bereits seit Jahren die Legalisierung von Eizell- und Embryonenspenden – aber auch die Einführung einer altruistischen Leihmutterschaft. Wir müssen endlich die überholten Verbote im Embryonenschutzgesetz abschaffen, die die Entstehung neuen Lebens verhindern.
Unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Eltern soll Leben geschaffen werden können, und zwar in medizinrechtlich und ethisch vertretbarem Maße. Die Geburt eines Kindes darf nicht davon abhängen, ob die Eltern über die finanziellen Mittel verfügen, rechtlich zulässige Maßnahmen in anderen Ländern zu nutzen.
Die bereits gesetzlich geregelte zulässige Samenspende muss komplementiert werden durch die unter ärztlicher Aufsicht durchgeführte Eizellspende. Auch gegen eine Leihmutterschaft sollten dann keine Bedenken bestehen, wenn sie altruistisch ist, also nicht zu einem Gewinnerzielungsmarkt von Leihmüttern führt, und wenn die hiermit verbundenen Rechte und Pflichten aller Beteiligten geregelt sind.“
(c) DAV, 17.07.2024