Die Bundesregierung hat heute den von Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von kinderpornographischen Inhalten im Internet im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuches vorgelegt.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:
„Kinderpornographische Inhalte sind abscheulich, die Verbreitung, der Besitz und die Herstellung werden streng bestraft. Ihre Aufdeckung und Meldung sind erforderlich, um die Herstellung und Verbreitung zu verhindern und Opfer von Missbrauch sowie die Täter zu identifizieren. Mit der wiederkehrenden Verbreitung solcher Inhalte wird die Würde der Kinder immer wieder verletzt. Darum ist es so wichtig, die Inhalte dauerhaft aus dem Internet zu entfernen.
Die hohen Löschquoten belegen, dass das Konzept „Löschen statt Sperren“ weiterhin wirkungsvoll ist. Einen wichtigen Anteil bei der Umsetzung des Konzepts haben die Beschwerdestellen eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) und jugendschutz.net. Sie haben eine wichtige Brückenfunktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern, die kinderpornographische Inhalte melden, und der Polizei. Sie helfen dabei, das Internet zu einem sicheren Ort zu machen.“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt:
„Jeden Tag werden in Deutschland 54 Kinder und Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch. Das sind entsetzliche Taten, die uns tief berühren und fassungslos machen. Unsere Ermittlungsbehörden arbeiten mit Hochdruck daran, andauernde Missbrauchstaten zu beenden und die Täter schnell und konsequent zu ermitteln. Die Täter dürfen sich nirgendwo sicher fühlen.
Darstellungen sexualisierter Gewalt sind immer auch der Ausgangspunkt für die Ermittlung noch andauernder Missbrauchsfälle. Hinter jedem Video und Foto stehen furchtbare Taten. Die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen verletzt die Opfer immer und immer wieder in ihrer Würde und ihren elementarsten Rechten. Deshalb ist die Löschung neben der konsequenten Strafverfolgung so wichtig. Unsere Ermittlungsbehörden werden weiter alles tun, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen und Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen.“
Im Berichtszeitraum hat das Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 54.613 Hinweise (2022: 15.309) zu kinderpornographischen Inhalten bearbeitet. 43.533 (2022: 7.868) Hinweise bezogen sich auf einen Serverstandort im Inland. Die erhebliche Steigerung der Zahlen geht auf einen einzigen inländischen Imagehoster zurück, der ca. 21.000 kinderpornografische Inhalte direkt an das BKA gemeldet hat. Mit gleichem Bezug wurden über das INHOPE-Netzwerk 17.521 kinderpornografische Inhalte an die Beschwerdestellen gemeldet. Der Anbieter existiert inzwischen nicht mehr.
Gemäß dem Prinzip „Löschen statt Sperren“ konnten von den im Inland gehosteten Inhalten innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten kinderpornographischen Inhalte gelöscht werden (99 Prozent). 85,4 Prozent der Inhalte wurden binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht.
Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich. Hier waren 57,6 Prozent der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht. Nach vier Wochen betrug die Löschquote 88,2 Prozent.
Bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist das Löschen von gemeldeten Missbrauchsabbildungen Teil des Gesamtansatzes der Ermittlungsbehörden. Ein schnelles Entfernen des Materials unterbindet die weitere Verbreitung.
Der Deutsche Bundestag hatte in der 17. Wahlperiode auf Vorschlag der Bundesregierung entschieden, zusätzlich zu einer konsequenten Strafverfolgung der Täter auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ zu setzen. Seit 2013 berichtet die Bundesregierung jährlich über den Erfolg der Löschmaßnahmen.
Den aktuellen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier.
Das aktuelle Bundeslagebild zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche finden Sie hier.
(c) BMJ, 17.07.2024