Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten und in enger Abstimmung mit Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing erstellten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Damit wird ein neuer Straftatbestand eingeführt, um das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen u.a. auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens (die sog. Luftseite) unter Strafe zu stellen, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Wer sich oder einem anderen zur Luftseite des Flughafens Zugang verschafft, kann nach dem Gesetzentwurf mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der Versuch soll ebenfalls strafbar sein. Bislang ist dieses Verhalten lediglich bußgeldbewehrt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wer auf Flughafengelände eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben. Solche Vorfälle sind auch für viele Unbeteiligte gefährlich, etwa wenn es medizinische Notfälle gibt. Solche Vorfälle blockieren außerdem oftmals zehntausende Reisende und verursachen einen hohen wirtschaftlichen Schaden. Dass es in letzter Zeit immer wieder solche Vorfälle gab, zeigt: Der Rechtsstaat muss diese Taten strenger ahnden. Deswegen schaffen wir jetzt einen neuen Straftatbestand statt dem bisherigen Bußgeldtatbestand. Außerdem müssen die Flughafenbetreiber mehr zum Schutz ihrer Anlagen tun, dazu stehen wir mit den Unternehmen im engen Austausch.“

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing: „Mit diesem Gesetz zeigen wir, dass die Bundesregierung handlungsfähig ist und keine rechtsfreien Räume duldet. Mit der Einführung von Freiheitsstrafen geben wir den Richtern ein Instrumentarium an die Hand, um angemessen zu urteilen. Wer gewaltsam auf Flughäfen eindringt, Rollfelder besetzt und Maschinen blockiert, gefährdet Menschenleben. Das ist keine Bagatelle, sondern wird in Zukunft mit voller Härte bestraft. Ich setze darauf, dass diese Gesetzesverschärfung Aktivisten abschreckt und Störungen in der aktuellen Hauptreisezeit ausbleiben.“

Führt eine Person beim vorsätzlichen, unberechtigten Eindringen in die Luftseite eines Flughafens einen verbotenen Gegenstand wie eine Waffe, bestimmte Messer, ätzende oder giftige Stoffe bei sich, kann diese Tat in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betraft werden. Gleiches soll gelten, wenn die Person in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

Die Flughafenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheitsbereiche einschließlich der Rollfelder gegen unbefugtes Eindringen z.B. durch bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen zu sichern. Insbesondere über die Verbesserung von Zaunanlagen und Toren in Verbindung mit moderner Signaltechnik steht die Bundesregierung aktuell mit den Aufsichtsbehörden der Länder zur Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zum Außenschutz von Flughäfen in einem engen Austausch. Diese Maßnahmen fügen sich in die aktuellen Arbeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen ein.

Mit dem heutigen Gesetzentwurf wird auch die separate Gebührenfestsetzung je nach Flughafenstandort auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Damit wird an der derzeitigen Praxis der Gebührenbemessung an den einzelnen Flughäfen festgehalten, um weiterhin Anreize für eine effiziente, kundenfreundliche und wirtschaftliche Gestaltung der Prozesse zu setzen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier:

https://bmi.bund.de/luftsicherheitsgesetz

(c) BMI, 17.07.2024

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