Das Land Brandenburg hat in Zusammenarbeit mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) einen Online-Dienst für Geflüchtete aus der Ukraine entwickelt. Dieser kann bundesweit durch hunderte Ausländerbehörden eingesetzt werden, teilte Innenstaatssekretär und IT-Beauftragter der Landesregierung, Dr. Markus Grünewald, heute in Potsdam mit.
Der Online-Dienst ermöglicht Geflüchteten aus der Ukraine die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Der Online-Dienst ist auf der Webseite www.germany4ukraine.de des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eingebettet und wird in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch angeboten. Die Antragsdaten werden direkt in die Fachsoftware der zuständigen Ausländerbehörden gesendet.
Dr. Markus Grünewald: „Der neue Onlinedienst leistet einen wirksamen Beitrag zur Krisenbewältigung und bietet erhebliche Mehrwerte für Geflüchtete und Behörden. Bearbeitungs- und Wartezeiten werden verringert. Wir konnten den Online-Dienst nur deshalb so schnell für die bundesweite Nachnutzung bereitstellen, weil wir in Brandenburg im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Themenfeld ‚Ein- und Auswanderung‘ bereits seit Jahren eng mit den Ausländerbehörden zusammenarbeiten und in dieser Zeit gemeinsam erfolgreich Projekte zum Aufenthaltstitel umgesetzt haben. Jetzt geht es darum, die über 500 Ausländerbehörden in Deutschland mit ihrer jeweiligen Fachsoftware an diesen Dienst anzuschließen. Durch Vorarbeiten aus Brandenburg sind die Ausgangsbedingungen hierfür jedoch sehr gut. Zusammen mit Brandenburger Ausländerbehörden und deren Fachsoftwareanbietern wurden im vergangenen Jahr Schnittstellen implementiert, die jetzt auch bundesweit eingesetzt werden können.“
An den Online-Dienst sind zunächst knapp 50 Ausländerbehörden aus Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeschlossen, mit denen unter anderem auch bereits erfolgreich im OZG-Projekt „Aufenthaltstitel“ zusammengearbeitet wurde. Acht dieser Ausländerbehörden kommen aus Brandenburg. Die bundesweiten Tests zur Anbindung des Online-Dienstes auch an die übrigen Ausländerbehörden sind bereits angelaufen. Der Online-Dienst ist als eine erste Startversion auf der Webseite www.germany4ukraine.de online gestellt und wird fortlaufend optimiert sowie an neue Anforderungen angepasst.
Hintergrund
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ab 2023 ihre Verwaltungsgänge auch online abwickeln können. Um die Vielzahl der Verwaltungsleistungen bis dahin zu digitalisieren, wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in vierzehn Themenfelder aufzuteilen, um diese arbeitsteilig durch verschiedene Bundesministerien und Bundesländer bearbeiten zu lassen.
Das Land Brandenburg hat dabei gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat die Federführung für die Umsetzung im Themenbereich „Ein- und Auswanderung“ übernommen. In dieses Themenfeld fällt auch die Verwaltungsleistung Aufenthaltstitel.
Nach dem Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine und der seitdem anhaltenden Vertreibung einer großen Zahl von Menschen, die in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland Schutz suchen, hat sich Brandenburg dazu entschlossen, auf Grundlage seiner bisherigen Arbeiten ein Online-Verwaltungsangebot „Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG)“ zu entwickeln.
Hierfür wurde in Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden aus Brandenburg und aus anderen Bundesländern sowie dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an einer Online-Lösung gearbeitet. Zur technischen Umsetzung des Online-Services arbeitet der Brandenburgische IT-Dienstleister mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) zusammen.
Der Online-Dienst ermöglicht die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Auch für den Erstkontakt mit der Ausländerbehörde und für die erstmalige Äußerung eines Schutzersuchens kann der Online-Dienst genutzt werden.
Mit der Nutzung des Dienstes werden die Nutzerdaten strukturiert und in die Fachverfahren der jeweiligen Ausländerbehörde überführt. Eine händische Eintragung von Antragsdaten wird damit entbehrlich, wodurch Bearbeitungs- und Wartezeiten reduziert werden. Zudem werden Ausländerbehörden in die Lage versetzt, in Kenntnis der eingegangenen Antragsdaten individuell und eigenständig Termine zu vergeben.
Der Online-Dienst ersetzt nicht die Vorsprache in der Ausländerbehörde oder Erstaufnahmeeinrichtung sowie die biometrische Registrierung (über die PIK oder Alternativsysteme) und nimmt keine Verteilung bzw. Zuweisung im Sinne des § 24 AufenthG vor. Diese Prozesse sind unabhängig vom Online-Dienst von der Ausländerbehörde individuell zu behandeln.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 25. April 2022