Die Bundesanwaltschaft hat am 7. Juni 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen die syrischen Staatsangehörigen Sohail A. und Basel O. erhoben.
Der Angeschuldigte Sohail A. ist der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liwa Jund al-Rahman“ hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Ihm wird zudem die Begehung von Kriegsverbrechen in Form der Vertreibung (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 VStGB) sowie der Plünderung und Zerstörung (§ 9 Abs. 1 VStGB) vorgeworfen. Daneben wird beiden Angeschuldigten die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zur Last gelegt.
Die Anklage steht im Zusammenhang mit den Vorwürfen, die Gegenstand der am 20. März 2024 ebenfalls vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhobenen Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Basel O. sowie den weiteren Angeschuldigten Amer A. sind.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Bei der „Liwa Jund al-Rahman“ handelte es sich um eine im Februar 2013 gegründete bewaffnete Rebellengruppe mit dem Ziel, das syrische Regime gewaltsam zu stürzen. Sie bekannte sich eingangs zur Freien Syrischen Armee, verfolgte aber eine islamistische Agenda. Bereits zum Zeitpunkt ihrer Gründung verfügte die „Liwa Jund al Rahman“ über eine niedrige dreistellige Anzahl von Kämpfern, durch den Beitritt anderer bewaffneter Gruppen wuchs die Mannstärke im Verlauf der Zeit noch erheblich an. Spätestens seit April 2013 nahm die Vereinigung im Rahmen des Bürgerkrieges in Syrien wiederholt an Kampfhandlungen gegen die syrische Armee teil.
Im Juni 2013 überfiel die „Liwa Jund al Rahman“ gemeinsam mit der Jabhat al Nusra und anderen jihadistischen Gruppierungen das Dorf Hatlah nahe Deir ez Zor. Die als „Säuberung“ bezeichnete Operation galt der dort ansässigen schiitischen Bevölkerung. Bis zu 60 schiitische Einwohner kamen zu Tode, der Rest wurde durch die gezielte Erzeugung von Todesangst zur Flucht in andere Gegenden von Syrien oder ins Ausland veranlasst. Hierbei nahmen die Kämpfer Wertgegenstände an sich und zerstörten insbesondere religiös-kulturelle Einrichtungen. Das Resultat dieser Vertreibungsmaßnahme war die Beendigung jeglicher schiitischer Präsenz in Hatlah.
Sohail A. schloss sich spätestens im Juni 2013 der „Liwa Jund al-Rahman“ als Mitglied an. Er war für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppierung verantwortlich und leitete deren Medienbereich. Zur Glorifizierung der „Liwa Jund al Rahman“ erstellte er insbesondere Propaganda-Videos, darunter auch von dem Vorfall in Hatlah. Nachdem der IS Anfang Juli 2014 das Gebiet um Deir ez-Zor unter Kontrolle gebracht und die „Liwa Jund al Rahman“ sich dieser Vereinigung angeschlossen hatte, gliederte sich auch Sohail A. in den IS ein. Beim IS nahm er ebenfalls Aufgaben im Medienbereich wahr.
Basel O. hatte spätestens seit Ende 2013 eine führende militärische Position bei der „Liwa Jund al Rahman“ inne. Auch er gliederte sich Anfang Juli 2014 in den IS ein und wirkte an der Erstellung eines Propagandavideos mit.
Sohail A. wurde am 10. April 2024, Basel O. am 6. September 2023 festgenommen. Beide befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.