Der Bundesrat hat heute dem von der Bundesregierung vorgelegten Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit kann die erste grundlegende Überarbeitung des Postrechts seit über 25 Jahren in Kraft treten.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Mit dem nun beschlossenen Gesetz bringen wir das Postrecht ins 21. Jahrhundert und bieten Lösungen für die drängenden Herausforderungen im Postsektor: Wir stellen sicher, dass in der Stadt und auf dem Land auch in Zeiten sinkender Briefmengen eine erschwingliche Versorgung mit Briefen und Paketen gewährleistet ist. Gleichzeitig machen wir Nachtflüge überflüssig und setzen Anreize für ökologisch nachhaltige Postdienstleistungen. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Beschäftigten, die jeden Tag unsere Pakete zustellen. Durch besondere Kennzeichnungs- und Zustellvorgaben für schwere Pakete entlasten wir sie unmittelbar und sorgen zugleich mit neuen Instrumenten dafür, dass im gesamten Postsektor gute Arbeitsbedingungen herrschen.“
Ein wesentliches Element der Novelle ist die Flexibilisierung der gesetzlich vorgegebenen Laufzeitvorgaben für Briefsendungen. Durch eine angemessene Verlängerung wird deutlichen Preissteigerungen – wie sie in anderen europäischen Ländern bereits erfolgt sind – entgegengewirkt. Dabei stellen die gesetzlichen Vorgaben quasi sicher, dass Briefe spätestens nach vier Tagen zugestellt werden und dass die Zustellung weiterhin an sechs Werktagen pro Woche erfolgt.
Damit die gesetzlichen Vorgaben zur flächendeckenden Versorgung in der Praxis eingehalten werden, werden die Durchsetzungsbefugnisse der Bundesnetzagentur deutlich gestärkt. Sie kann in Zukunft konkrete Anordnungen erlassen und wirksame Bußgelder verhängen – zum Beispiel mit Blick auf den Betrieb einer Filiale.
Die Arbeitsbedingungen im Postsektor werden durch ein neues Marktzugangsverfahren und nachträgliche Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur zukünftig engmaschiger kontrolliert. Zudem werden Auftraggeber, die sich zur Erbringung von Postdienstleistungen der Dienste von Subunternehmen bedienen, stärker in die Verantwortung genommen: Sie sind zukünftig verpflichtet, die von ihnen beauftragten Anbieter regelmäßig nach gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen.
Zur unmittelbaren Entlastung der Paketzustellerinnen und -zusteller müssen Pakete ab einem Gewicht von 10 Kilogramm zukünftig gut sichtbar gekennzeichnet werden. Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm müssen durch zwei Personen zugestellt werden. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn einer einzelnen Zustellerin oder einem einzelnen Zusteller ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt wird.
Neue Impulse gibt das Gesetz auch für den Wettbewerb im Postsektor. Insbesondere im Bereich kleinformatiger Warensendungen sowie Zeitungen und Zeitschriften wird der Marktzugang für Wettbewerber in Zukunft einfacher.
Nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz in den kommenden Wochen in Kraft treten.
(c) BMWK, 05.07.2024