Der 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 25. Juni 2024 (4 St 2/24) das Hauptverfahren gegen den irakischen Staatsangehörigen Iyad A-J. eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung ab dem 22. Juli 2024 bestimmt. Zugleich hat er die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Der Generalbundesanwalt legt dem Angeklagten in seiner Anklageschrift vom 26.April 2024 zur Last, sich im Jahr 2013 der ausländischen terroristischen Vereinigung »Islamischer Staat (IS)« angeschlossen zu haben. Er habe sich in den Jahren 2014 bis 2017 für die Vereinigung als Kämpfer betätigt und an militärischen Operationen teilgenommen, außerdem als Geheimpolizist und in der Rüstungsproduktion für den IS gearbeitet.
Die Hauptverhandlung beginnt am Montag, den 22. Juli 2024 um 09.30 Uhr.
(c) OLG Dresden, 01.07.2024