Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Isolde Hannamann zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hannamann ist 55 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Januar 2000 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während ihrer Erprobungszeit war sie bei der Staatsanwaltschaft München I eingesetzt. Dort wurde sie im Januar 2004 zur Staatsanwältin ernannt. Im September 2004 wechselte sie als Richterin am Amtsgericht an das Amtsgericht Wolfratshausen. Von dort war Frau Dr. Hannamann in der Zeit von August 2010 bis August 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Nach der Abordnung kehrte sie als Richterin am Landgericht an das Landgericht München I zurück. Von November 2016 bis Juli 2018 war sie mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft an das Oberlandesgericht München abgeordnet. Im Laufe dieser anteiligen Abordnung wurde sie im August 2018 am Landgericht München I zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht ernannt. Im Januar 2021 wechselte sie als Richterin am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht München, wo sie in einem Zivilsenat, dem Kartellsenat und dem Senat für Patentanwaltssachen tätig war.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Hannamann dem VII. Zivilsenat zugewiesen, der im Wesentlichen zuständig ist für Rechtsstreitigkeiten aus dem Werkvertragsrecht, über die Vertragsverhältnisse der Handelsvertreter und über Franchiseverträge sowie für das Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere das Recht der Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen und Forderungen.
(c) BGH, 01.07.2024