Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat einen Gesetzentwurf zur zweiten Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) vorgelegt. Länder und Verbände können jetzt dazu Stellung nehmen. Mit dem Gesetzentwurf werden staatliche Stellen und Unternehmen besser vor Spionage und Sabotage geschützt. Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten in sicherheitsrelevanten Bereichen werden strenger und effektiver. Das BMI reagiert damit auf die verschärfte Sicherheitslage.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Bedrohung unserer Demokratie durch Spionage und Sabotage hat eine neue Dimension erreicht. Um Sicherheitsrisiken zu reduzieren, müssen wir künftig noch genauer hinschauen, wen wir in sicherheitsrelevanten Bereichen des Staates und unserer kritischen Infrastrukturen mit wichtigen Aufgaben und vertraulichen Informationen betrauen. Außerdem gilt: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird. Daher verschärfen wir das Instrument der Sicherheitsüberprüfung. Unser Gesetzentwurf sieht hierzu wesentliche Erweiterungen vor.“
Der Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung der verpflichtenden Überprüfungsmaßnahmen beim vorbeugenden personellen Sabotageschutz vor. Hier geht es um das Personal, das an einer sicherheitsempfindlichen Stelle etwa im Bereich der IT- und Kommunikationstechnik in den obersten Bundesbehörden oder in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie in Leitstellen für die Stromversorgung oder die Bahn eingesetzt sind. Das Personal, das hier tätig ist, soll künftig strenger überprüft werden, um denkbare Sabotageakte durch sogenannte Innentäter zu verhindern.
Künftig finden außerdem im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen verstärkte Internetrecherchen, etwa durch das Bundesamt für Verfassungsschutz statt, um auf mögliche verfassungsfeindliche Äußerungen und Aktivitäten aufmerksam zu werden. Bei den beiden höheren Überprüfungsstufen („Ü2“ und „Ü3“) soll die Internetrecherche künftig verpflichtend sein. Die Internetrecherche bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung („Ü1“) soll künftig, anders als bisher, auch soziale Netzwerke umfassen, die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen können.
Das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung wird außerdem stärker digitalisiert und damit beschleunigt.
Das BMI hat den Gesetzentwurf zur Abstimmung an die Länder und Verbände geschickt. Eine Kabinettbefassung wird für den Herbst angestrebt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/2-SUEG-AEndG.htMl
(c) BMI, 27.06.2024