Die 8. Strafkammer hat heute gegen eine 47-jährige Frau aus Dessau-Roßlau wegen Diebstahls in 86 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt.
Die Taten, die Gegenstand der Hauptverhandlung waren, hat die Angeklagte ab 2016 in verschiedensten Einkaufsmärkten verübt. Bei Durchsuchungen der Wohnung der Angeklagten im November 2020 und Juli 2021 wurden darüber hinaus große Mengen an Diebesgut sichergestellt, das mutmaßlich aus einer Vielzahl weiterer, deutlich länger zurückliegender Taten stammt. Der ursprüngliche Verkaufspreis der sichergestellten Gegenstände beläuft sich nach Schätzungen der Strafverfolgungsbehörden auf über 400.000,00 €.
Das Gericht hat eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten nicht ausschließen können. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen, ist es nicht gefolgt. Es hat die Frau jedoch im Zuge der Urteilsverkündung in Untersuchungshaft genommen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
8 KLs 651 Js 10794/22
(c) LG Dessau-Roßlau, 26.06.2024