Potentiell strafrechtlich relevante „anti-russische/pro-ukrainische“ Ereignisse in Deutschland sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/1397) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1155). Danach hat das Bundeskriminalamt entsprechend der Systematik im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) die von den Ländern gemeldeten potentiell strafrechtlich relevanten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg im Hinblick auf solche mit einer potentiell „anti-russischen“ und „pro-ukrainischen“ Tatmotivation ausgewertet. Mit Stand vom 8. April wurden den Angaben zufolge im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 31. März bislang „anti-russische/pro-ukrainische potentiell strafrechtlich relevante Ereignisse im mittleren dreistelligen Bereich identifiziert“.
Vornehmlich handele es sich um Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Bedrohungen, in Einzelfällen auch um Körperverletzungs- und sonstige Gewaltdelikte, führt die Bundesregierung weiter aus. Zu berücksichtigen sei, dass die gemeldeten Sachverhalte auf Ersteinschätzungen der Länder beruhen, „die eine deutlich geringere Belastbarkeit aufweisen als die regulären Meldungen im Rahmen des KPMD-PMK“.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 180 vom 20. April 2022