Die Deutsche Bundesbank hat ein zukunftsfähiges Konzept für ihr Filialnetz beschlossen. Die Filialen in den Ballungsräumen Frankfurt, Hannover, Köln und Stuttgart werden an logistisch günstigen Standorten neu gebaut und übernehmen die Aufgaben benachbarter Filialen. Acht der derzeit 31 Filialen werden geschlossen. Wir modernisieren und konsolidieren unser Filialnetz. Damit bekennen wir uns klar zu unserem Auftrag, die Versorgung mit Bargeld sicherzustellen
, erklärte Bundesbankpräsident Joachim Nagel.
Ein wesentlicher Grund für die Neuaufstellung ist neben der geringeren Auslastung einzelner Standorte die Sanierungsbedürftigkeit vieler Filialgebäude der Bundesbank, für die in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen erforderlich wären. Stattdessen werden die vier neu zu bauenden Filialen an Standorten mit hoher Bevölkerungsdichte und entsprechend hohem Bargeldaufkommen errichtet.
Die Neubauten erfolgen nach einheitlichen Standards, um die Baukosten möglichst niedrig zu halten. Die Geschäftsabläufe werden weiter automatisiert und verbessert, was erhebliche Effizienzsteigerungen bringt
, erläuterte Burkhard Balz, im Vorstand der Bundesbank unter anderem zuständig für Bargeld. Von den zur Schließung vorgesehenen Filialen stellen zunächst die Filialen Ludwigshafen, Osnabrück und Ulm im Jahr 2028 den Betrieb ein. In den Jahren von 2034 bis 2039 folgen die Filialen Augsburg, Freiburg, Koblenz, Reutlingen und Würzburg.
In den bevölkerungsreichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen gewährleistet die Bundesbank zukünftig mit jeweils drei Filialen die Bargeldversorgung. Sie bleibt in allen Bundesländern vertreten, in denen sie bisher Filialen unterhält. Die Bundesbank erhält die Präsenz in den Regionen als Grundpfeiler für die Bargeldversorgung ihrer Geschäftspartner, also der Kreditinstitute, des Handels und der Wertdienstleister
, sagte Balz.
Die professionellen Bargeldakteure werden auch zukünftig einen einfachen und flächendeckenden Zugang zur Bundesbank haben. Als Maßstab für die Flächenabdeckung gilt nach wie vor ein Radius von etwa 75 Kilometern für das Einzugsgebiet einer Filiale. Statt wie zuvor in Innenstädten sollen die Neubauten an Standorten entstehen, die für die Fahrzeuge der Wertdienstleister besser zugänglich sind. Privatkunden können weiterhin in den Filialen gebührenfrei D-Mark umtauschen, beschädigtes Bargeld einreichen oder Sondermünzen erwerben.
Der lange Zeithorizont der Beschlüsse gibt Beschäftigten, Geschäftspartnern und Privatkunden Planungssicherheit. Die Schließungen werden für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialverträglich umgesetzt. Betriebsbedingte Kündigungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(c) Bundesbank, 18.06.2024