Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser gemeinsam mit Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen gegen Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen, rechtsmissbräuchlich einen Aufenthaltstitel zu erlangen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir schieben Täuschungen und Rechtsmissbrauch, um an ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu kommen, einen deutlichen Riegel vor. Scheinvaterschaften gehen immer auch zulasten der betroffenen Kinder – hierfür gibt es keinerlei Toleranz. Wir müssen Kinder davor schützen, dass sie von falschen Vätern instrumentalisiert werden. Das Kindeswohl hat für uns hier größte Bedeutung. Außerdem verhindern wir durch die Neuregelungen frühzeitiger und effektiver, dass sich durch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen Rechte erschlichen werden. Wir wollen erreichen, dass solcher Rechtsmissbrauch vor der Anerkennung aufgedeckt und klar sanktioniert wird. Gleichzeitig wollen wir damit verbundenen missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen stoppen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass das Verfahren bei leiblichen und sozialen Vaterschaften nicht unnötig verzögert wird.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen sind ein echtes Problem. Seine Lösung ist in der Vergangenheit immer wieder gescheitert. Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, um die Masche der falschen Väter zu stoppen. Mit einem neuen Verfahren werden wir dafür sorgen, dass missbräuchliche Anerkennungen effektiv entdeckt und vereitelt werden. Eine solche Lösung wird auch dringend benötigt. Der Trick mit den falschen Anerkennungen kostet unseren Sozialstaat jedes Jahr viel Geld. Zu lange schon werden Vaterschaften einzig mit dem Ziel anerkannt, um das Ausländerrecht zu umgehen. Vaterschaftsanerkennungen werden missbraucht, um jemandem ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen, der darauf keinen Anspruch hat. Unser Gesetzentwurf ist in engem Austausch mit den Ausländerbehörden und Standesämtern entstanden. Er stellt auch sicher, dass die zahlreichen legitimen Vaterschaftsanerkennungen nicht blockiert oder verzögert werden. Der Entwurf steht beispielhaft für unsere neue Realpolitik in der Migration: Wir gehen auch die schwierigen Probleme an – ohne ideologische Scheuklappen und mit einem Fokus darauf, was in der Praxis funktioniert.“
Durch ein neues Verfahren, das sowohl eine präventive Kontrolle von Vaterschaftsanerkennungen vorsieht, als auch einen nachträglichen Kontrollmechanismus beinhaltet, wird die effektive Verhinderung von Scheinvaterschaften sichergestellt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht das leibliche Kind des Anerkennenden ist, eine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, damit eine Vaterschaftsanerkennung wirksam wird. Durch gesetzlich geregelte Vermutungen wird eine rasche Prüfung ermöglicht. Damit wird gleichzeitig sichergestellt, dass Vaterschaftsanerkennungen, die nicht missbräuchlich sind, nicht unnötig verzögert werden.
Stellt sich nach Erteilung einer Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass diese etwa aufgrund von Bestechung, Drohung oder vorsätzlich falscher Tatsachenangaben erwirkt wurde, kann die Ausländerbehörde die Zustimmung zurücknehmen, so dass die Vaterschaft rückwirkend entfällt.
Die Täuschung der Ausländerbehörden über die Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung wird zukünftig durch eine spezielle Vorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe strafbewehrt.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier:
(c) BMJ, 12.06.2024