Die Verurteilung einer Frau wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des ehemaligen Lebensgefährten ihrer Zwillingsschwester ist rechtskräftig.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte am 26.10.2023 eine 42-jährige Frau wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt (Az.: 1 Ks 4/23).
Bereits am 14.12.2022 hatte die Schwurgerichtskammer deren Zwillingsschwester wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu derselben Strafe verurteilt (Az.: 1 Ks 8/22). Jenes Urteil ist schon seit dem 27.12.2022 rechtskräftig, nachdem die Zwillingsschwester ihre zunächst gegen das Urteil eingelegte Revision zurückgenommen hatte. Da sich die Angeklagte mehrere Monate auf der Flucht befand, konnten die Taten beider Zwillingsschwestern nicht in einem Verfahren abgeurteilt werden.
Nach den Feststellungen der Kammer im zweiten Verfahren (Az.: 1 Ks 4/23) hatte die Angeklagte mit ihrer Zwillingsschwester den Entschluss gefasst, deren ehemaligen Lebensgefährten zu töten, um wieder die gemeinsame Obhut über das gemeinsame Kind ihrer Zwillingsschwester und deren ehemaligen Lebensgefährten zu erhalten. Entsprechend diesem gemeinsamen Tatplan manipulierte die Angeklagte mit ihrer Zwillingsschwester im Oktober 2021 die Elektroanlage der Scheune von deren ehemaligen Lebensgefährten in der Absicht, dass dieser beim Öffnen des Scheunentors einen tödlichen Stromschlag erleidet. Hierzu kam es nicht, weil der ehemalige Lebensgefährte die Manipulation bemerkte. Wegen dieser Tat verurteilte die Kammer die Angeklagte wegen mittäterschaftlich begangenen versuchten Mordes. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte heimtückisch handelte.
Nach den weiteren Feststellungen der Kammer versuchten die Angeklagte und ihre Zwillingsschwester in der Folgezeit erneut, deren Tochter in ihre gemeinsame Obhut zu bringen. Während der ehemalige Lebensgefährte die Tochter bei einem Halt mit dem Auto auf der Weststraße in Halle im Arm hielt, stach die Zwillingsschwester der Angeklagten mit deren Billigung mehrfach mit einem Messer auf dessen Oberkörper ein. Hierdurch erlitt der Mann zum Teil lebensbedrohliche Verletzungen. Da die Angeklagte und ihre Zwillingsschwester jedoch von weiteren Stichen absahen, wertete die Kammer dies als strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Mord und verurteilte die Angeklagte nur wegen gefährlicher Körperverletzung.
Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt, welche der Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 29.05.2024 als unbegründet verworfen hat. Damit ist auch dieses Urteil rechtskräftig.
(c) LG Halle, 08.06.2024