Die Bundesanwaltschaft hat am 05. April 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen den staatenlosen Moafak D. erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, Kriegsverbrechen (§ 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 VStGB) begangen zu haben. Im Zusammenhang hiermit werden ihm auch Mord in sieben Fällen (§ 211 Abs. 1 und 2, § 212 Abs. 1 StGB), versuchter Mord in drei Fällen und gefährliche Körperverletzung in drei Fällen (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB) vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Moafak D. feuerte am 23. März 2014 am Rejeh-Platz in Damaskus (Syrien) aus einer Panzerabwehrwaffe (womöglich einer Panzerfaust; RPG-Geschoss) eine Granate in eine Menschenmenge ab. Bei den Menschen handelte es sich um Zivilisten aus dem Stadtviertel Al Yarmouk, die am Rejeh-Platz auf die Ausgabe von Lebensmittelpaketen durch das „Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten“ („United Nations Relief and Work Agency for Palestine Refugees in the Near East“; UNRWA) warteten. Bei der Attacke kamen mindestens sieben Personen ums Leben. Wenigstens drei weitere Personen, darunter ein sechsjähriges Kind, wurden zum Teil schwer verletzt.
Der Angeschuldigte war zum Tatzeitpunkt Mitglied der Gruppierung „Free Palestine Movement“ (FPM). Zuvor gehörte er der „Volksfront zur Befreiung Palästinas Generalkommando“ („Popular Movement for the Liberation of Palestine General Command“; PFLP-GC) an. Nach dem Beginn der in einen Bürgerkrieg mündenden Unruhen in Syrien übten diese bewaffneten Milizen im Auftrag des syrischen Regimes Kontrolle über Al Yarmouk aus. Zwischen Juli 2013 und April 2015 riegelte das syrische Regime das aus einem palästinensischen Flüchtlingslager entstandene Stadtviertel vollständig ab. In der Folge kam es unter den Bewohnern von Al Yarmouk zu einem Mangel an Nahrung, Wasser und medizinischer Versorgung.
Das Gebiet blieb bis 2018 stark umkämpft.
Der Angeschuldigte wurde am 4. August 2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 37 und 38 vom 4. und 5. August 2021).
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 14. April 2022