Die Finanzaufsicht BaFin hat am 8. April 2024 eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro gegen die Epigenomics AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Es hatte die Zahl der Stimmrechte, die Anteilseigner an diesem Unternehmen insgesamt halten, nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Zum Hintergrund: Stimmrechtsmitteilungspflichten
Kommt es bei Unternehmen wie der Epigenomics AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten, sind sie dazu verpflichtet, die Gesamtzahl der Stimmrechte innerhalb von zwei Handelstagen zu veröffentlichen.
Dies ist zwingend erforderlich, um die Anteilseigner zu entlasten: Diese können so jederzeit ihren Stimmrechtsanteil an dem Unternehmen berechnen, ohne die erforderliche Gesamtzahl der Stimmrechte selbst ermitteln zu müssen.
Wenn ein Unternehmen die Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
(c) BaFin, 05.06.2024