Das Bundeskabinett hat heute die neuen Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) beschlossen. Die Überarbeitung dieser Richtlinien ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der nationalen Sicherheit. Die neugefassten RRGV beschreiben die notwendigen Maßnahmen und Strukturen, um die Unabhängigkeit und Souveränität Deutschlands in Krisen- und Konfliktzeiten zu sichern. Die Rahmenrichtlinien stellen sicher, dass alle relevanten Akteure – von der Bundeswehr über die Hilfs-organisationen bis hin zu den Zivilschutzbehörden – ihre Rollen und Verantwortlichkeiten in Krisenzeiten klar erfüllen können. Die neuen Richt-linien lösen die RRGV von 1989 ab.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir schützen unser Land vor den aktuellen Bedrohungen. Dazu dienen auch die neuen Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung, die wir heute im Kabinett beschlossen haben. Wir setzen auf integrierte Sicherheit. Alle staatlichen Ebenen müssen eng zusammenwirken. Die militärische und zivile Verteidigung haben wir eng verzahnt. Neue Technologien wie unsere modernen Warnsysteme haben wir aufgebaut und in unsere Pläne integriert. Denn es ist notwendig, dass wir uns stärker wappnen. Wir haben durch die russische Aggression eine völlig veränderte Sicherheitslage in Europa – zuallererst bei unseren östlichen EU- und NATO-Partnern wie im Baltikum, aber auch durch hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe, Spionage und Desinformation bei uns. Wir müssen neben allen Schutzmaßnahmen unserer Sicherheitsbehörden und der militärischen Abschreckung und Verteidigung daher auch den Zivilschutz weiter stärken.“

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius: „Wir erleben derzeit eine verschärfte Bedrohungslage: Im Cyberraum, durch Drohnen über Bundeswehrliegenschaften, Desinformationskampagnen und klassische Sabotage. Es ist wichtig, dass wir gesamtstaatlich darauf reagieren. Deshalb stehen alle relevanten Ministerien in engem Austausch, und zwar dauerhaft. Die Gesamtverteidigung Deutschlands ist eine Aufgabe, zu der wir alle unseren Bei-trag leisten müssen, staatliche und zivile Institutionen sowie jeder und jede einzelne von uns. Wir brauchen eine resiliente Gesellschaft, die mit den Herausforderungen umgehen kann. Viele leisten schon jetzt sehr wertvolle Bei-träge im THW, DRK oder als Reservistinnen und Reservisten bei der Bundes-wehr. Ihnen gilt mein Dank. Für den militärischen Beitrag zur Gesamtverteidigung Deutschlands haben wir mit Expertinnen und Experten aus allen Be-reichen der Bundeswehr in einer gemeinsamen Planungsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen sowie den Blaulichtorganisationen und der Wirtschaft den Operationsplan Deutschland entwickelt. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei festgeschrieben, wer in welchem Krisenszenario welche Aufgabe zu übernehmen hat. Diesen Plan stimmen wir derzeit auf allen relevanten politischen und gesellschaftlichen Ebenen ab.“

Mit der Neufassung wird ein maßgeblicher Baustein geschaffen, um die in der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung beschriebene nötige Widerstandskraft für einen Konfliktfall zu entwickeln. Die zivile Verteidigung wird im Rahmen der Gesamtverteidigung grundlegend gestärkt und damit unter anderem auch die zivile und logistische Unterstützung für die Streitkräfte gesichert. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Umsetzung des Operationsplans Deutschland geschaffen.

Wesentliche Neuerungen sind:

  • Bedrohungen aus dem Cyberraum und hybride Kriegsführung werden als Herausforderung der Landes- und Bündnisverteidigung in der Neufassung der RRGV beschrieben.
  • Die sicherheitspolitischen Interessen und der Leitgedanke der integrierten Sicherheit aus der Nationalen Sicherheitsstrategie haben in die Neufassung ebenso Eingang gefunden wie die Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023.
  • Die Rolle Deutschlands als Bündnispartner der NATO hat sich verändert. Deutschland ist nicht mehr Frontstaat, sondern dient den verbündeten Streitkräften als Drehscheibe das Bündnis im Herzen Europas. Hierfür bedarf sie der umfassenden Unterstützung der zivilen Seite. Daher werden Unterstützungsmaßnahmen der zivilen Seite für die Bundeswehr im äußeren Notstand jetzt auf verbündete Streitkräfte erweitert.
  • Die veränderten Strukturen und Neuzuschnitte der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Bundeswehr sind aufgenommen.
  • Für den Zivilschutz ist u.a. die klare Aufgabendefinition, der Grundsatz des Doppelnutzens für Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Mitwirkung der Hilfsorganisationen aus dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe (ZSKG) in die Neufassung eingeflossen.
  • Technische Weiterentwicklungen wie z.B. moderne Warnsysteme (Modulares Warnsystem, WarnApps, Cell Broadcast) oder auch die Nutzung von Geoinformationsdiensten beim Wetterdienst sind berücksichtigt.
  • Die zunehmende Privatisierung wesentlicher Versorgungsleistungen für die Gesamtverteidigung war nach dem Verzicht auf ehemals staatseigene Betriebe (z.B. Bahn, Post, Telekom) ebenfalls neu zu beschreiben. Entsprechend angepasste bzw. neue Rechtsgrundlagen, wie u.a. das Telekommunikationsgesetz, das Erdölbevorratungsgesetz sowie neue Gesetze im Bereich der Notstandsgesetzgebung wie das Ernährungssicherstellungs- und -Vorsorgegesetz sind berücksichtigt.

Die neuen Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung finden Sie hier:

www.bmi.bund.de/RRGV

(c) BMVg, 05.06.2024

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