Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kryptoeu.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen angeboten. Entgegen den Angaben auf der Website wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Zusammenhang mit einem von der BaFin beaufsichtigten Kryptoverwahrer besteht.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
(c) BaFin, 03.06.2024