Nach einem deutlichen Zuwachs im Jahr 2022 blieb die Zuwanderung von ausländischen Fach- und Arbeitskräften sowie Bildungsmigrantinnen und -migranten aus sogenannten Drittstaaten im vergangenen Jahr weitestgehend konstant. Im Jahr 2023 sind laut Ausländerzentralregister rund 131.200 Drittstaatsangehörige nach Deutschland eingereist, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder eine Bildungsmaßnahme zu absolvieren. Die Zahlen liegen damit auch weiterhin über denen, die vor der COVID-19-Pandemie erreicht wurden.
Mit insgesamt 72.400 Personen bewegte sich die Erwerbsmigration aus Drittstaaten geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (2022: 73.000 Personen). Die starke Zunahme in 2022, welche nach Auslaufen der zentralen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen fast 80 Prozent betrug, setzte sich damit vorerst nicht weiter fort.
Von den zugewanderten Personen haben rund zwei Drittel eine qualifizierte Tätigkeit in Deutschland aufgenommen, darunter fast 90 Prozent als Fachkräfte mit einem anerkannten beruflichen oder akademischen Abschluss. Die Blaue Karte EU bildete dabei nach wie vor die bedeutendste Rechtsgrundlage mit einer Zuwanderung von über 20.000 Personen.
Für 36 Prozent der zugewanderten Beschäftigten kann anhand des Aufenthaltstitels keine gesicherte Aussage über vorhandene Qualifikationen getroffen werden, beispielsweise für die im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung Zugewanderten. Zwar ermöglicht die Regelung für Migrantinnen und Migranten aus den sechs Westbalkanstaaten die Zuwanderung unabhängig von der Qualifikation, jedoch kann es auch innerhalb dieser Gruppe einen nicht unerheblichen Anteil qualifizierter Beschäftigter geben.
Abbildung: Top-5 Staatsangehörigkeiten der Bildungs- und Erwerbsmigration aus Drittstaaten im Jahr 2023
Die Zahl der Bildungsmigrantinnen und -migranten lag mit 58.775 Personen ebenfalls leicht unter dem Niveau des Vorjahres (60.400 Personen). Mit einem Anteil von über zwei Dritteln bildeten Studierende weiterhin die größte Gruppe. Die Zahl der Personen, die in Deutschland eine qualifizierte schulische oder betriebliche Berufsausbildung aufnehmen, nimmt jedoch stetig zu. Im Jahr 2023 lag die Zuwanderung in diesem Bereich mit 10.220 Personen bereits um 27 Prozent höher als im Vorjahr. Bildungsmigrantinnen und -migranten stellen als angehende Fachkräfte ein großes Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt dar, denn sie leben schon im Inland und die Integration in die Gesellschaft — und zum Teil sogar schon in den Arbeitsmarkt — hat bereits begonnen.
Das zahlenmäßig bedeutsamste Herkunftsland stellte auch 2023 sowohl für die Erwerbs- als auch für die Bildungsmigration Indien dar. Die Anteile lagen mit 14 bzw. 16 Prozent nah beieinander. Auch die Türkei befand sich in beiden Bereichen unter den Top-5-Herkunftsländern und nahm bei der Erwerbsmigration mit einem Anteil von 7 Prozent den zweiten Platz ein. Bei der Bildungsmigration standen chinesische Staatsangehörige an dieser Stelle. Für die Erwerbsmigration waren zudem nach wie vor die Westbalkanstaaten von zentraler Bedeutung: Rund ein Viertel aller Neuzugewanderten stammte aus diesen sechs Ländern, während sie für die Bildungsmigration nur drei Prozent ausmachten.
Mit dem Paket aus Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr zahlreiche Änderungen im Bereich der Bildungs- und Erwerbsmigration auf den Weg gebracht. Diese traten schrittweise seit November 2023 in Kraft und umfassen beispielsweise Erleichterungen bei der Blauen Karte EU sowie neue Möglichkeiten zur Zuwanderung von Personen mit ausgeprägter Berufserfahrung. Zum 1. Juni 2024 wurde außerdem die auf einem Punktesystem basierende Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche eingeführt. Inwiefern sich diese Änderungen positiv auf die Neuzuwanderungen auswirken, wird sich statistisch frühestens im nächsten Jahr zeigen. Ein 2023 vorgelegter Bericht des BAMF-Forschungszentrums zeigt die Entwicklungen seit Inkrafttreten des ersten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2020 auf.
Informationen zur Statistik
Die genannten Daten beruhen auf Auswertungen des Ausländerzentralregisters. Berücksichtigt wurden im Jahr 2023 aus dem Ausland zugezogene Personen aus Nicht-EU-Staaten, die bis Ende des 1. Quartals 2024 in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu Bildungs- oder Erwerbszwecken erhalten haben. Detailliertere Auswertungen werden im Jahresverlauf in der Publikation „Das Bundesamt in Zahlen“ sowie im „Migrationsbericht der Bundesregierung“ veröffentlicht.
Zu beachten ist, dass Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration nicht das gesamte Potenzial der Zuwanderung für den deutschen Arbeitsmarkt abbilden. Auch freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige sowie Migrantinnen und Migranten mit anderen Aufenthaltszwecken (z. B. Familiennachzug oder humanitäre Gründe) können eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
(c) BAMF, 03.06.2024