Justizministerin Susanne Hoffmann und der Präsident des Finanzgerichts Berlin‑Brandenburg, Prof. Dr. Thomas Stapperfend, begleiteten heute im Finanzgericht in Cottbus die Einführung der E‑Akte bei den Fachgerichten.
Die flächendeckende Einführung der elektronischen Verfahrensakte ist ein wesentlicher Baustein der Digitalisierung der Justiz und eine zentrale Schwerpunktaufgabe dieser Legislatur. Sie stellt eine der größten Herausforderungen dar, der sich die Justiz in den letzten Jahrzenten stellen musste. Mit dem Beginn der Pilotierung der elektronischen Aktenführung wurde heute ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz erreicht.
Der Einsatz der elektronischen Akte beim Finanzgericht legt zugleich den Grundstein zur Einführung der E-Akte bei allen Fachgerichten. Von den gemachten Erfahrungen werden ab Herbst dieses Jahres die Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit profitieren, wo die elektronische Aktenführung im Anschluss pilotiert werden wird. Alle Fachgerichte des Landes Brandenburg werden dann mit einem einheitlichen Fachverfahren und E-Aktensystem arbeiten.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Der heutige Start der E-Akte bei unseren Fachgerichten ist ein weiterer Meilenstein in Richtung Digitalisierung der Justiz. Es freut mich sehr, dass wir die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Brandenburg bereits erprobte E-Akte heute auch bei dem Finanzgericht zum Einsatz bringen können. Unser Ziel ist klar: Eine Justiz, die mit schlanken Verfahrensabläufen und kurzen Verfahrenslaufzeiten den Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Justiz gerecht wird.“
Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg Prof. Dr. Thomas Stapperfend: „Wir freuen uns sehr über die Pilotierung der E-Akte am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, die wegweisend für die anderen Fachgerichte sein wird. Wir starten zunächst mit fünf Senaten und wollen bis Ende des Jahres die E-Akte in allen Senaten einführen. Die Vorteile der E-Akte liegen auf der Hand: effizientere Arbeitsabläufe, schnellere Kommunikation und ein umweltfreundlicher Umgang mit Ressourcen.“
Hintergrund:
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wurde zum 1. Januar 2007 mit Sitz in Cottbus gegründet und verfügt derzeit über 17 Senate. Insgesamt sind ca. 100 Personen des richterlichen wie auch des nichtrichterlichen Dienstes beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg beschäftigt. Fünf dieser Senate beginnen ab heute die Arbeit mit der elektronischen Akte und werden die Funktionen und Neuerungen erproben sowie allgemein die personellen, technischen, fachlichen, organisatorischen und ergonomischen Anforderungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb der elektronischen Akte notwendig sind, bis September dieses Jahres evaluieren. Im Anschluss wird die E-Akte in zwei Schritten bei den weiteren Senaten des Gerichts eingeführt werden.
Die Einführung der elektronischen Akte beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg wird seit nunmehr bereits über einem Jahr vorbereitet und geplant. Dazu gehört zum einen die technische Abstimmung mit dem Zentralen IT‑Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg, der erstmals das Fachverfahren EUREKA-Fach (.Net) zusammen mit den E-Akten-Komponenten zentral aus dem justizeigenen Rechenzentrum bereitstellt. Zum anderen gehört dazu aber auch die fachliche und organisatorische Begleitung durch die gemeinsame Verfahrenspflegestelle der Fachgerichtsbarkeit (GVPS) unter Leitung des Präsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Die GVPS hat schon früh damit begonnen, die Abläufe im Gericht für die Arbeit mit der E-Akte zu optimieren und dafür insbesondere das Schreibwerk angepasst und eine neue Verfügungstechnik entwickelt. Dies soll helfen, die Chancen automatisierter Verfahren nutzbar zu machen und gerichtsinterne Arbeitsabläufe zu verschlanken.
Bereits im vergangenen Jahr wurden alle Arbeitsplätze des Finanzgerichts mit moderner Technik ausgestattet, die auf die Arbeit mit der E-Akte ausgerichtet ist.
(c) JM Brandenburg, 03.06.2024