Die von CDU und CSU geführten Justizressorts mahnen angesichts von Freisprüchen und Haftfortdauer-Entscheidungen in Verfahren wegen der illegalen Einfuhr großer Mengen Drogen beim Bundesjustizminister dringend eine Nachbesserung des neuen Cannabisgesetzes an. Die Justizministerinnen und Justizminister aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt sowie die Justizsenatorin aus Berlin beobachten mit Sorge, dass seit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes Gerichte zu der Auffassung gelangen, Angeklagte vom Vorwurf der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln freisprechen zu müssen, weil Beweismittelnach der neuen Gesetzeslage nicht mehr verwertbar seien. Entsprechende Rechtsauffassungen werden auch in Haftfortdauer-Entscheidungen vertreten. Die Länder fordern den Bundesjustizminister deshalb mit Nachdruck dazu auf, die Gesetzeslücke durch eine schnelle Anpassung zu schließen.
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges sagte: „Gerichte gelangen zu der Überzeugung, dass sie Angeklagte freisprechen müssen, und zwar nicht, weil die Taten nicht strafbar wären, sondern weil die rechtmäßig gewonnenen Ermittlungsergebnisse mit dem neuen Gesetz nicht mehr für eine Verurteilung verwertet werden können. Ausgerechnet Drogendealer, die im großen Stil gegen unsere Gesetze verstoßen, sind jetzt Nutznießer des neuen Cannabis-Gesetzes der Ampel-Regierung. Das ist ein fatales Signal. Dass der Bundesjustizminister, an den ich mich bereits gewandt habe, dennoch keinen Handlungsbedarf erkennen und zunächst ganz allgemein höchstrichterliche Klärungen der mit der neuen Rechtslage verbundenen Fragen abwarten will, ist falsch. Es ist Aufgabe der Regierung für Rechtsklarheit zu sorgen.“
Anfang April hat das Landgericht Mannheim einen Mann freigesprochen, der insgesamt 450 kg Marihuana nach Deutschland eingeführt haben soll. Ihm lag zur Last, mehrmals größere Mengen der Droge mit einem Gesamtwert von rund 1,9 Millionen Euro von Spanien über Frankreich in den Raum Mannheim geschmuggelt zu haben. Ausweislich der Pressemitteilung des Landgerichts hat bei der Entscheidung eine Rolle gespielt, dass § 100b StPO nach der Neuregelung durch das Cannabisgesetz nicht bei Straftaten nach § 34 Abs. 3 KCanG anwendbar sei. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Hauptbeweismittel, Chatnachrichten des Anbieters Encrochat, nach neuer Gesetzeslage nicht mehr verwertbar seien.
Zwischenzeitlich liegen weitere gerichtliche Entscheidungen vor, in denen die dargestellte Rechtsauffassung vertreten wird, so etwa Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30. April 2024; Landgericht Freiburg, Urteil vom 13. Mai 2024 oder Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2024.
Bayerns Justizminister Eisenreich, Koordinator der von CDU und CSU geführten Justizressorts: „Aus meiner Sicht geht die Teil-Legalisierung von Cannabis grundsätzlich in die falsche Richtung. Dazu kommt, dass der Zusatzaufwand durch das Cannabis-Gesetz für die Justiz enorm ist. Die Bundesregierung belastet die Justiz unnötig, statt sie zu entlasten. Zudem werden den Strafverfolgungsbehörden wichtige Ermittlungsinstrumente bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität aus der Hand genommen. Davon profitieren die Täter schwerer banden- und gewerbsmäßiger Drogenkriminalität. Dadurch wird Deutschland für die organisierte Kriminalität zunehmend attraktiver.“
Die Vertreter der von CDU und CSU geführten Justizressorts haben sich bereits früh im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass der Katalog des § 100b StPO im Hinblick auf die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz angepasst wird. Die damalige Antragsbegründung im Rechtsausschuss des Bundesrates lautete: „Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, drohen erhebliche Defizite in der Verfolgung schwerkrimineller, nicht selten international vernetzter und grenzüberschreitend tätiger professioneller Rauschgifthändler, die in einem vor Auswertung der EncroChat-Daten kaum vorstellbaren Ausmaß mit Cannabis im Tonnenbereich Handeltreiben. Es entstünden rechtsfreie Räume. Dies ist nicht hinzunehmen.“
Hierzu Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges: „Nachdem der Bund im Gesetzgebungsverfahren die Forderung, bestehende Ermittlungsmöglichkeiten zu erhalten, nicht erfüllte, drohen sich genau diese Befürchtungen jetzt zu bewahrheiten. Es ist dringend notwendig, dass er jetzt wenigstens gegensteuert und den Fehler im Gesetz schnell ausbessert.“
Bayerns Justizminister Eisenreich, Koordinator der von CDU und CSU geführten Justizressorts: „Das Cannabisgesetz der Ampelregierung fördert schwere Drogenkriminalität. Es schadet damit der inneren Sicherheit und macht Deutschland auch für Organisierte Kriminalität attraktiver.“
(c) StMJ, 30.05.2024